Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von 17.750 m² besteht aus 17.297 m² Ackerland sowie 463 m² Feldweg.
Grundstücksgröße: 17.750 m² davon 17.297 m² Ackerland bzw. landwirtschaftliche Fläche und 463 m² Feldweg
Das Grundstück befindet sich im Süden von Augsburg, zwischen Göggingen und Inningen, in attraktiver Lage ca. 2 km westlich vom Gewerbepark und der WWK-Arena in Haunstetten sowie je ca. 3 km von der Universität- u. Messe-Augsburg entfernt und wird aktuell als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Direkt daran angrenzend befinden sich dort noch einige Schrebergärten, eine kleine Wohnsiedlung sowie ein Golfplatz. Durch die zentrale Lage und die hervorragende Infrastruktur im direkten Umland, bietet dieses Grundstück einiges an Potential.
Sonstiges
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Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stichworte
Bundesland: Bayern