Das Ladenlokal befindet sich auf der Sülzburgstraße, Ecke Lechenicher Straße. Viele Jahre lang beherbergte es ein Naturkostgeschäft.
Die Ladenfläche beträgt insgesamt gut 70 qm mit zwei Eingängen, dazu gehören die darunterbefindlichen Kellerräume von ebenfalls gut 70 qm.
Das Ladenlokal wird momentan saniert mit neuer Elektrik, 2 WC-Anlagen, einer Infrarotheizung, weiß verputzten Wänden. Der Fliesenboden wird gereinigt übergeben.
Anschlüsse für 2 Teeküchen sind eingerichtet.
Sehr schön ist die Schaufensteranlage mit deckenhohen Fenstern, die bei 55- 62 cm mit gemauerten Fensterbänken beginnen.
Zwei wettergeschützte Eingänge können ggfs. auch bei regnerischem Wetter offengehalten werden.
Bei Bedarf kann eine Kühlkammer angemietet werden.
Die Nebenkosten beinhalten keine Heizkosten. Die neu eingebaute Infrarotheizung wird mit Strom betrieben und ist direkt mit dem Energieversorger abzurechnen.
Die 72 qm können in zwei Einheiten von 41 und 31 qm aufgeteilt werden, mit je einem Eingang und einem WC und jeweils Anschlüssen für eine Teeküche.
1B-Lage
Die Sülzburgstraße ist eine Verbindungsstraße zwischen den Durchgangsstraßen Zülpicher Straße und Berrenrather Straße. Hier haben sich sehr schöne Cafés, Restaurants und individuelle Einzelunternehmen etabliert, dazu gehören z.B. die Restaurants Palanta, Caminetto, Sale e Pepe, das Café Samowar, ein Gitarrengeschäft, Antiquitäten, Wollfachgeschäft, Kita, Meditation, eine Musikschule...etc., aber auch die Kölner Zentrale des ASB (Arbeiter Samariter Bund). Die Kölner Uniklinik befindet sich nur wenige Straßen entfernt.
Der nahe gelegene Auerbachplatz wird zweimal wöchentlich zum Marktplatz und zieht zahlreiche Sülzer und benachbarte Veedelbewohner zum einkaufen, schlendern und Kaffee trinken an.
Beim Flanieren durch die Sülzer Straßen wird deutlich: hier lebt man gutbürgerlich, naturbewusst, legt Wert auf Nachhaltigkeit und ist dabei ziemlich trendy.
Ein Veedelskolorit, das Spaß macht und in dem es sich gut leben lässt
Das Ladenlokal mit beiden Eingängen befindet sich auf der Sülzburgstraße, auch wenn die postalische Adresse Lechenicher Str. 2 lautet.
Die Haltestellen der Straßenbahnlinien 9 und 13 Lindenburg oder Zülpicher Straße/Gürtel sind jeweils nur 300 m entfern auf der Zülpicher Straße.
Provision
Die Provision beträgt für den Mieter bei einer Anmietung bis 3 Jahren: 2 Monatskaltmieten,
bei einer Anmietung bis 3 Jahren plus mit einer Verlängerungsoption von bis zu 2 Jahren oder ein Mietvertrag bis zu 5 Jahren : 3 Monatsmieten Provision
5 Jahre plus Verlängerungsoption oder Mietvertrag von mehr als 5 Jahren: 4 Monatskaltmieten.
Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Monatsmiete ist die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete, wobei Veränderungen der effektiven Nettokaltmiete durch mietfreie Zeiten unberücksichtigt bleiben. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage.
Die Provision ist mit Vertragsabschluss verdient und fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Mieter an Acolonia Immobilienmakler, Stephanie Wagener zu zahlen, der hiermit ein unmittelbarer Zahlungsanspruch entsteht. Gegenüber dieser Provisionsforderung sind Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.
Provisionspflichtig sind alle im Mietvertrag aufgeführten monatsbezogenen Zahlungen mit Ausnahme der Nebenkosten-/Heizkostenvorauszahlungen.
Besichtigungstermine
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bitte mailen Sie uns dazu Ihre postalische Adresse, eine gut erreichbare Telefonnummer sowie einige Informationen zu Ihrem Unternehmen.
Ohne diese zusätzlichen Eckdaten erfolgt keine Rückmeldung.
Mindestmietzeit
Bitte beachten Sie: Der Mietvertrag wird eine Mindestmietzeit von 18 Monaten beinhalten.
Haftung und Datenschutz
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht, Irrtum vorbehalten. Alle Informationen aus unserer Offerte beruhen auf Angaben des Eigentümers, für die wir keinerlei Haftung übernehmen.
Wir verweisen des Weiteren auf unsere AGB und Datenschutzerklärung auf www.acolonia-immobilienmakler.de.
Energieausweis
Am 01. Mai 2014 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Diesen Nachweis haben wir bei den Eigentümern/Verwaltungen angefordert und wird nachträglich ergänzt.