Das Dachgeschossapartment befindet sich in der beschaulichen Marienstraße in Ehrenfeld. Ein kleines Haus aus der Gründerzeit, erbaut ca. 1896. Das Apartment befindet sich im Hinterhaus mit seitlichem Blick ins Grüne.
Das Apartment ist weiß gefliest, mit einem Minibad und wunderbar hell.
Die Lage ist herrlich, die U-Bahn Haltestelle Leyendecker Straße ist 2 Minuten zu Fuß entfernt, die Marienstraße ist klein und ruhig.
Geheizt wird mit einer Sofortspeicherheizung über Strom. Die Kosten zahlt der Mieter direkt an den Versorger, sie sind nicht in den Nebenkosten enthalten.
Das Dach wurde 2022 gemäß den vorgegebenen Richtlinien neu eingedeckt.
In diesem Zuge wurde das Apartment auch mit einem zweiten Rettungsweg über das Fenster ausgestattet.
Bitte beachten Sie: Der Mietvertrag wird eine Mindestmietzeit von 2 Jahren enthalten.
Das Apartment in Stichworten:
- Wohnraum ca. 15 qm
- Bad ca. 2 qm
- Bad mit Dusche, Licht und Lüftung über Glasbausteine
- doppelt verglaste Kunststofffenster
- weißer Fliesenboden
- Deckenhöhe 2,20 m
- Heizung über Strom (Sofortspeicher)
- 2022 Dach neu gedämmt und eingedeckt
- Zweiter Rettungsweg über das Fenster
- unmöbliert, ohne Küche
Die Marienstraße ist eine kleine Parallelstraße der Venloerstraße. Hier dominieren Altbauten mit 2,5 Geschossen. Es herrscht wenig Verkehr und auf einigen Häusern ist spannende Street Art zu finden.
Auf der parallel verlaufenden Venloerstraße gibt es alle Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, viele Cafés, Kneipen und Restaurants, aber auch vielfältigen Einzelhandel.
Die Haltestelle Leyendecker Straße liegt um die Ecke für die Linien 3 + 4.
Eine grüne Oase ist der nur 5 Minuten entfernte Leo-Amann-Park mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld, dem dahinterliegende Herbrands (Biergarten, Kneipe, Veranstaltungsort) und dem Cinenova (Kino).
Besichtigungstermine
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bitte mailen Sie uns dazu Ihre postalische Adresse, eine gut erreichbare Telefonnummer sowie einige Informationen zu der einziehenden Person.
Ohne diese zusätzlichen Eckdaten erfolgt keine Rückmeldung.
Energieausweis
Am 01. Mai 2014 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Diesen Nachweis haben wir bei den Eigentümern/Verwaltungen angefordert und wird nachträglich ergänzt.
Haftung und Datenschutz
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht, Irrtum vorbehalten. Alle Informationen aus unserer Offerte beruhen auf Angaben des Eigentümers, für die wir keinerlei Haftung übernehmen.
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