Diese modernisierungsbedürftige Immobilie bietet Ihnen im Erdgeschoss einen aus Bad, Gäste-WC und Waschmaschinennische bestehenden Sanitärtrakt, eine bereits geräumte Küche sowie ein kombiniertes Wohn-/Esszimmer mit Austritt auf die Richtung Südosten ausgerichtete Terrasse. Im Obergeschoss befinden sich vier Schlafzimmer, eines davon mit Waschgelegenheit.
Des Weiteren stehen ein Teilkeller, ein gemeinsam mit dem Nachbarn genutztes Nebengebäude, ein Gartenhaus sowie eine Garage und ein Carport zur Verfügung.
Das Objekt ist nicht vermietet und kann nach Absprache vom Käufer übernommen werden.
Die Immobilie liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 726 (WA; GRZ 0,3; GFZ 0,8; 1 Vollgeschoss zulässig). Dieser weist für das Grundstück zwei Bauteppiche aus, so dass im südöstlichen Teil ein zusätzlicher Bauplatz (Größe des Bauteppichs hier ca. 420 m²) abgetrennt werden kann.
- Putzmauerwerk; ca. 1992 nachträglich verklinkert
- Satteldach mit Betondachsteinen; in den 1980er Jahren erneuert
- isolierverglaste Kunststofffenster, Bj. ca. 1992
- Junkers-Gaszentralheizung, Bj. ca. 2015
- Bodenbeläge: Teppich, Laminat, Fliesen, PVC
- Bad mit Dusche, Waschbecken, WC, ca. 2000 modernisiert und ca. 2020 seniorengerecht umgebaut; ferner Gäste-WC (ca. 1984 modernisiert)
- Satelliten-TV
- Garage, Carport
Das Gebäude befindet sich in einer ruhigen Anwohnerstraße westlich des Osternburger Utkiek in Kreyenbrück. Einkaufsmöglichkeiten für die Dinge des täglichen Bedarfs (Supermarkt) sind in ca. 550 m Entfernung vorhanden; auch Bäcker, Gastronomie, Apotheken und Ärzte befinden sich in der näheren Umgebung.
Zur IGS Kreyenbrück und zum Klinikum Oldenburg gelangt man mit dem Fahrrad in jeweils ca. drei Minuten.
Bis zur Autobahnanschlussstelle Kreyenbrück (A28) fährt man etwa vier Minuten; in die Oldenburger Innenstadt sind es ca. 3,5 km.
Sonstiges Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG. Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1, 2 Etagen Sonstiges/Wohnen: Dachboden