Werden Sie die neuen Eigentümer dieser optimal aufgeteilten 93 m² großen Wohnung in einem sehr gepflegten 3-Familienhaus.
Die Wohnung ist hell und freundlich gestaltet, unter anderem durch die Glastüren, die großen Fenster sowie das bodentiefe Fenster im Wohnzimmer mit Tür zum pflegeleichten Garten.
Im Wohnzimmer genießen Sie den offenen Kamin mit eigebauter Kassette.
Die früheren Eigentümer haben in der Zeit einige Investitionen getätigt, unter anderem beide Bäder (ein Bad befindet sich im Keller) mit großen, weißen Wandfliesen und begehbaren Duschen.
Die Kunststofffenster sind ca. 7 Jahr alt und mit elektrisch betriebenen Rollläden ausgestattet.
Im Wohnzimmer gibt es noch, zusätzlich zur Gaszentralheizung, eine Fenster-Heizung.
Die vorhandene Einbauküche ist Bestandteil der Wohnung und bereits im Kaufpreis enthalten.
Ihr wertiges Fahrzeug stellen Sie in der vorhandenen Garage ab.
Derzeit ist die Wohnung sehr zuverlässig vermietet. Die Jahresnettomiete beläuft sich auf €10.200,00.
Ein gut gefülltes Rücklagenkonto sowie die professionelle Hausverwaltung machen Ihnen die Entscheidung zum Kauf dieser soliden und wertbeständigen Wohnung sehr leicht.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit Herrn Düpmeier und überzeugen Sie sich selbst.
Sie wohnen in einer ruhigen und dennoch zentralen Lage in der Nähe der Ahlener Innenstadt. Diese Wohngegend ist sehr beliebt und bekannt. Kurze Wege und eine gute Infrastruktur sind garantiert. Eine Bushaltestelle finden Sie in der Nähe, die Autobahnen A1 und A2 sind in ca. 20 Minuten erreichbar.
Grundrisse
Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissen.
Besichtigungstermine
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Darüber hinaus stehen wir Ihnen von Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr im Büro unter der Telefonnummer 02382/803489 zur Verfügung.
Zusätzlich sind wir für Sie mobil erreichbar:
Andreas Düpmeier 0172/5307544
Sonstiges
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Es handelt sich um eine paritätische Provisionsverteilung gem. §656c Abs. I BGB. Der Makler ist berechtigt bei Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer mitzuwirken.
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Geldwäsche: Die Bundesregierung verpflichtet Immobilienunternehmen zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Makler müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und benötigen daher bei der Reservierung des Objektes von natürlichen Personen eine Kopie der Personalausweise sämtlicher Vertragsparteien. Bei juristischen Personen eine Kopie des HR-Auszuges. Das Geldwäschegesetz hat den Maklern eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren auferlegt.
Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung