Erwerben Sie diese gut vermietete 4-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon zur Kapitalanlage oder späteren Selbstbezug!
Im Dachgeschoss eines 1993 erbauten 11-Familienhauses befindet sich diese gut aufgeteilte 4-Zimmer-Eigentumswohnung mit sonnigem Balkon.
Die Wohnung punktet mit einem lichtdurchfluteten, ca. 25 m² großen, Wohnzimmer mit Ausgang auf den Balkon. Drei Schlafräume, eine Küche mit angrenzendem Abstellraum, ein Bad und ein Gäste-WC lassen keine Wünsche offen.
Im Keller steht Ihnen ein Wasch- und Trockenraum und ein zur Wohnung gehöriger Kellerraum zur Verfügung. Ein Stellplatz in der Tiefgarage kann für € 10.000,00 hinzuerworben werden.
Beheizt wird das Objekt über eine Gas-Zentralheizung, die auch das warme Wasser erzeugt.
Die Wohnung ist derzeit vermietet. Die Jahresnettomiete beträgt € 7.128,00. Die aus zwei Häusern bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch eine professionelle Hausverwaltung betreut. Die Rücklage zum 31.12.2023 lag bei ca. 81.000,00 €.
Bei Interesse vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit Herrn Kupfernagel.
Das Objekt befindet sich im Nordwesten von Ahlen. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Kindergärten und Schulen befinden sich in der Umgebung. Die Autobahn A1 erreichen Sie mit dem Auto in ca. 15 Minuten.
Grundrisse
Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissen.
Besichtigungstermine
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Darüber hinaus stehen wir Ihnen von Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr im Büro unter der Telefonnummer 02382/803489 zur Verfügung.
Zusätzlich sind wir für Sie mobil erreichbar:
Dietmar Kupfernagel 0173/6754215
Sonstiges
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Es handelt sich um eine paritätische Provisionsverteilung gem. §656c Abs. I BGB. Der Makler ist berechtigt bei Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer mitzuwirken.
Haftung: Alle Angaben beruhen auf Mitteilungen des Verkäufers bzw. auf uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - Irrtum und Auslassungen sind daher vorbehalten. Eine Gewähr für Angaben im Exposé für Größe, Güte und Beschaffenheit übernehmen wir nicht.
Geldwäsche: Die Bundesregierung verpflichtet Immobilienunternehmen zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Makler müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und benötigen daher bei der Reservierung des Objektes von natürlichen Personen eine Kopie der Personalausweise sämtlicher Vertragsparteien. Bei juristischen Personen eine Kopie des HR-Auszuges. Das Geldwäschegesetz hat den Maklern eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren auferlegt.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Serviceleistungen: Hausmeister