Alleinauftrag - Einfamilienhaus - Bungalow mit großem Grundstück

84419 Obertaufkirchen

460.000,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
134 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
84419 Obertaufkirchen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Bungalow
Zimmer
4
Grundstück
1.035 m2
Wohnfläche
134 m2
Etagenanzahl
2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
7c10fefa-27c0-4d6f-b128-6bbd09331067
Kauf­preis
460.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
ja
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Garage
Baujahr
1970
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Einfamilienhaus im Bungalowstil - unterkellert - mit angeschlossener Garage.
Das Einfamilienhaus betretend befindet man sich zunächst in der Diele. Die Diele erschließt zunächst die öffentlicheren Räume des Wohnhauses. Dazu gehören im westlichen Gebäudeteil die Küche und das Wohnzimmer mit Essbereich sowie das Gäste-WC.
Das Wohnzimmer wird aus Richtung Süden, Osten und Westen belichtet, der Zugang zur Terrasse erfolgt in Ostrichtung. Die Terrasse ist teilweise durch das auskragende Dach des Gebäudes geschützt und nach Süden orientiert. Die Küche zeigt nach Westen. Den Gang durch die Diele betretend, erreicht man die privateren Räume des Gebäudes. Er erschließt drei Aufenthaltsräume – in den Plänen mit Kinder-, Schlaf- und Arbeitszimmer bezeichnet – und ein Badezimmer. Zwei Zimmer sind nach Süden zur Terrasse hin ausgerichtet, das Bad und Kinderzimmer nach Norden zur Einfahrt.
Den Keller betritt man über die Geschosstreppe im nordwestlichen Gebäudeteil, eine Außentreppe ist nicht vorhanden. Im Geschoss befinden sich drei beheizbare Kellerräume in unterschiedlicher Größe, ein Heizungsraum, ein Tankraum und ein Waschraum. Des Weiteren befindet sich im Keller ein als Küche genutzter Raum. Die einzelnen Räume werden über eine Diele bzw. den Gang erschlossen. Teilweise werden die Kellerräume über Kellerlichtschächte belichtet.
Der Erblasser hat genehmigungspflichtige Änderungen vorgenommen, für die dem Erben keine Baugenehmigung vorliegt. Weiter liegt dem Erben nur ein Eingabeplan ohne Genehmigungsstempel mit Entwurfsdatum 07.03.1969 vor, fernmündlich wurde vom Bauamt der Gemeinde Obertaufkirchen mitgeteilt, dass das Baugesuch mit Bescheid vom 19.09.1969 genehmigt wurde.

Ausstattung

Das Haus vermittelt einen guten und gepflegten Zustand, jedoch ist die Bausubstanz durch Feuchtigkeit angegriffen. Im Kellergeschoss sind im Heizungsraum bräunliche Verfärbungen, Ausblühungen und Putzabplatzungen zu erkennen. In der Diele des Erdgeschosses, welche oberhalb des Heizungsraums liegt, sind neben der Hauseingangstür ebenfalls feuchtigkeitsbedingte Putzschäden sichtbar.
Da viele Wände und Decken im Keller mit Nut- und Federbrettern verkleidet sind, ist das Ausmaß der Feuchtigkeitsschäden im Keller nicht zu erkennen.
Im Geräteraum, hinter der Garage, sind ebenfalls feuchtigkeitsbedingte Putzschäden mit Schimmelpilzwachstum sichtbar. Des Weiteren sind in der Garage und im Geräteraum Rissbildungen am Mauerwerk zu erkennen.
Vom zuständigen Kaminkehrer liegt ein Mängelbescheid v. 24.05.2022 samt Feuerstättenbescheid vor, der Mangel ist Seitens des Käufers zu beheben. Weiter ist der Einfüllstutzen für das Heizöl locker und muss befestigt werden und in der Waschküche im Deckenbereich - Leitungsführung für Heizöl - ist ein alter Ölfleck sichtbar, möglicherweise ist hier die Leitung defekt und steht zur Reparatur an, was Sache des Erwerbers ist.
Das Objekt wird im Bestand verkauft, es steht samt Gartenhäusern zur Sanierung an, welche alleinige Sache des Käufers ist.

Lage

Die Gemeinde Obertaufkirchen befindet sich im Westen des oberbayerischen Landkreises Mühldorf am Inn, circa 20 Kilometer westlich von Mühldorf a. Inn und circa 13 Kilometer östlich von Dorfen (Landkreis Erding) entfernt.
Obertaufkirchen liegt gut erreichbar an der Bundesautobahn A 94 München-Passau, etwa 60 Kilometer östlich von der bayerischen Landeshauptstadt München, und wird von drei Tälern durchzogen. Die Straßenanbindung erfolgt über die Kreisstraße MÜ 22 mit der Anschlussstelle Schwindegg, in etwa 1,5 Kilometer Entfernung. Die Kreisstraße MÜ 22 stellt eine wichtige regionale Verbindungsstraße in Nord-Süd-Richtung dar.
Die Haager Straße, als Teil der Kreisstraße MÜ 22, verläuft als Hauptverteilerstraße durch den Ort und bietet in Richtung Süden nach etwa 1,5 Kilometer direkte Anbindung an die Anschlussstelle Schwindegg der Bundesautobahn A 94. Nach Norden fahrend, erreicht man über die Haager Straße nach circa 2 Kilometer die Nachbargemeinde Schwindegg und die Staatstraße 2084.
Die Bushaltestelle „Obertaufkirchen Ortsmitte“ liegt circa 500 Meter vom Bewertungsgrundstück entfernt und ist in etwa 7 Minuten fußläufig zu erreichen. Von hier aus fahren die Linien 7518 (Friedhof Schwindegg – Oberornau, Obertaufkirchen), 7512 (Ranoldsberg, Buchbach) und 9406 (Bräuhausplatz, Haag i. OB – Zugspitzstraße, Schwindegg). Der nächste Bahnhof befindet sich in der Nachbargemeinde Schwindegg. Hier halten Züge der Linie RB 40 und RE 4 in Richtung Dorfen, Markt Schwaben, München Hauptbahnhof, Ampfing und Mühldorf a. Inn.
Lebensmittelläden, Ärzte, Bankfilialen und Apotheken sind in Schwindegg, Buchbach, Heldenstein sowie Dorfen und Mühldorf a. Inn vorzufinden.
in der Gemeinde befinden sich eine Grundschule und eine Kindertagesstätte (Kindergarten mit Kindergrippe). Weiterführende Schulformen sind in Dorfen (Landkreis Erding), Buchbach, Waldkraiburg und Mühldorf am Inn angesiedelt. Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und Erholung bestehen im Rahmen der örtlichen Vereine, Sportanlagen sowie Wander- und Bike-Touren in der Radregion Inn-Salzach.

Sonstiges

Provisionshinweis Es fällt eine Gesamtprovision in Höhe von 3% zzgl. 19% MwSt. an. Das am 23.12.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Provisionsregelung findet insofern Anwendung, als dass bei einem Verkauf an eine Privatperson eine Provision von 1,5% plus ges.MwSt. fällig wird. Weitere 1,5% plus ges. MwSt. werden vom Verkäufer bezahlt. Bei einem Verkauf an einen gewerblichen Kunden beträgt die Käuferprovision insgesamt 3% zuzüglich ges. MwSt. Ein Provsionsanspruch gegenüber dem Verkäufer entfällt. Sonstiges
Für Rückfragen und Besichtigungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung, welche bereits in der Insertion als pdf Dokument beigefügt ist.

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher da Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Wir behalten uns daher vor, vor weiterer Auskunftserteilung einen Bonitätsnachweis anzufordern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Sämtliche Texte, grafische Darstellungen und Fotos sind Eigentum der Firma Wille Immobilien und dürfen nicht von Dritten verwendet oder weiter gegeben werden.

VERMITTLUNGSHONORAR:
Das Maklerhonorar in Höhe von 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtpreis ist verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrags, gegen Rechnungsstellung an die Beteiligten.
Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.

Wir weisen bereits im Vorfeld darauf hin, dass der Verkäufer sich vorbehält, ein Bieterverfahren durchzuführen, sollten mehrere Interessenten zum aufgerufenen Kaufpreis ein Angebot abgeben/Interesse bekunden.