Ein einzigartiges Angebot im idyllischen Hollern-Twielenfleth – dieses Baugrundstück mit Altbestand eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Investoren und Bauherren. Gelegen in einer ruhigen Sackgassenlage bietet es die perfekte Balance zwischen ländlicher Ruhe und schneller Erreichbarkeit städtischer Infrastruktur. Auf dem Grundstück ist bereits eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten sowie ein Doppelhaus erteilt. Für den Altbestand liegt ebenfalls eine Genehmigung für eine energetische Sanierung und Neugestaltung vor.
Beplanungsoptionen:
Neben dem bestehenden Bauprojekt präsentieren wir weiterführende Optionen, um die Attraktivität des Standorts voll auszuschöpfen:
- Ein großzügiges Einfamilienhaus für anspruchsvolles Wohnen.
- Eine intensivere Bebauung mit zwei Reihenhäusern à 5 Wohneinheiten, ideal für Kapitalanleger und Entwickler.
Potenziellen Käufern bieten wir an, abweichende Projektierungsentwürfe in enger Abstimmung individuell zu entwickeln und zu verfeinern. Das Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet und kann nach §34 BauGB beplant werden.
Mit nur 300 m Luftlinie zur Elbe liegt das Grundstück in einer der begehrtesten Lagen des Alten Landes. Hollern-Twielenfleth, am Rande des größten zusammenhängenden Obstanbaugebiets Europas, genießt eine hervorragende Lage nahe der Hansestadt Stade und unweit von Hamburg. Diese Positionierung bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität durch die unmittelbare Nähe zur Natur, sondern auch durch die vielfältigen Freizeitaktivitäten wie Fahrrad- und Bootfahren, Freibadbesuche oder Spaziergänge entlang der Elbe.
Infrastruktur und Wirtschaft:
Neben der täglichen Infrastruktur findet sich in der Region eine beeindruckende berufliche Vielfalt. Große, namhafte Unternehmen sowie zahlreiche kleine und mittelständische Arbeitgeber machen die Gegend wirtschaftsstark und attraktiv für Berufstätige. Die Verbindung von ländlichem Charme und wirtschaftlicher Prosperität macht dieses Grundstück zu einer seltenen Gelegenheit.
Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit