Anlageobjekt! 1 vermietetes Doppelhaus mit 4 Wohneinheiten Nähe Schwerin

19059 Schwerin

650.000,00 €
Kaufpreis
334,26 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
19059 Schwerin
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Mehrfamilienhaus
Grundstück
500 m2
Wohnfläche
334,26 m2
Etagenanzahl
3
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
a2c60768-12a8-4c18-9d7a-3e026568041e
Kauf­preis
650.000,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
nein
Baujahr
1995
Heizungsart
Etagenheizung


Lage

Das Objekt befindet sich in ruhiger Wohnlage in der Gemeinde Klein Rogahn/OT Groß Rogahn, ca. 10 km entfernt vom Zentrum der Landeshauptstadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde verfügt über ca. 1.300 Einwohner und gehört zum Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Ort liegt in wunderschöner grüner Umgebung in Nähe des Siebendörfer Moors. Für Radwanderer und Wanderer bietet die Natur hier sehr schöne Touren.
Für den täglichen Bedarf erhalten Sie alles in kurzer Entfernung, für den großen Einkaufsbummel, nette Kulturabende etc. finden Sie ein breit gefächertes Angebot in Schwerin. Der Bus Linie 113 fährt täglich regelmäßig in die Landeshauptstadt. Mit dem PKW erreichen Sie Schwerin in ca. 12 Minuten.

Sonstiges

AGB Der Käufer des in diesem Exposé angebotenen Objektes verpflichtet sich nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 6,75% inklusive Umsatzsteuer an die Firma ATARO GmbH. Die Courtage ist entstanden und fällig mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
Diese Offerte ist ein Maklerangebot und nur für den Angebotsempfänger persönlich bestimmt. Sämtliche Auskünfte beruhen auf Aussagen der Eigentümer. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Ist Gegenstand des Vertrages eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne von § 656 d BGB und
der Käufer bzw. Kaufinteressent handelt als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, tragen der Auftraggeber und der Käufer die Maklercourtage in Höhe von 6,75 % inkl. der jeweilig geltenden Umsatzsteuer je zur Hälfte. Es gelten die Vorgaben des § 565 d BGB. Der Anspruch gegenüber dem Käufer wird erst fällig, wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision nachgekommen ist und der Käufer hierüber einen Nachweis durch den Makler oder den Auftraggeber erhalten hat.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
Besichtigungstermine Nach Vereinbarung, unter den gegebenen Hygieneregeln, nur in unserem Beisein!