Gepflegte Eigentumswohnung in guter Lage von Gerbrunn mit 1 Zimmer und Loggia auf ca. 35 m² Wohnfläche, Baujahr ca. 1972.
Geheizt wird mit einer Öl - Zentralheizung, es wurden Holzfenster mit 2-fach Isolierverglasung eingebaut, die Böden sind mit Laminat und Fliesen ausgestattet.
Ein Kellerabteil bietet ausreichend Stauraum.
Das Auto kann auf dem Teifgaragenstellplatz geparkt werden.
Die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz sind aktuell vermietet und erbringen eine Jahreskaltmiete von 4.800,00 €.
Die Immobilie befindet sich in Gerbrunn, eine Gemeinde am östlichen Stadtrand von Würzburg gelegen mit ca. 6.400 Einwohnern. Hier profitieren Sie von kurzen Wegen in die Innenstadt Würzburgs, außerdem befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in fußläufig gut erreichbarer Umgebung.
Ausreichend sportliche Freizeitaktivitäten bietet der TSV 1877 Gerbrunn, die nahe gelegenen Felder und Wiesen oder auch das Landesgartenschaugelände laden zu einem ausgedehnten Spaziergang ein. Gerbrunn ist außerdem sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Mit dem Auto erreichen Sie die Würzburger Innenstadt innerhalb von 15 Minuten und die Buslinien 14, 551/52 und 34 verkehren alle 20 Minuten bzw. stündlich.
Sonstiges
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anfragen mit Namen, Adresse und Telefonnummer bearbeiten können. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sie können Herrn Markus Scheder unter der Mobilfunknummer (0170) 7 08 44 53 oder unter der Festnetznummer (0931) 3 22 41 19 erreichen.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Unser Angebot erfolgt mit den uns vom Eigentümer erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte
Tiefgarage vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Loggias: 1, Bundesland: Bayern