* Anschauliches Pachtgrundstück*

14621 Havelland (Kreis)

4.800,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
700 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
14621 Havelland (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Wohngrundstück
Grundstück
700 m2
verfügbar ab
ab sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
156159795
Netto­kalt­miete
4.800,00 €

Das großzügige Pachtgrundstück hat eine Fläche von ca. 700 m² und ist befristet bis zum 31.12.2026. Es besteht anschließend die Möglichkeit das Grundstück zu kaufen. Das Grundstück ist nur teilweise erschlossen, Strom liegt an. Auf dem Pachtgrundstück kann beispielsweise ein Wohnwagen oder ein kleines Holzhaus gestellt werden.

Lage

Das hier angebotene Pachtgrundstück befindet sich in einer ruhigen Nebenstraße in der beliebten Gemeinde Schönwalde-Glien. Diese gehört zum Landkreis Havelland und grenzt nordwestlich an Berlin-Spandau. Dazwischen liegt der Spandauer Forst, durch den Sie auch in wenigen Autominuten Berlin Spandau erreichen. In der Nähe befindet sich die Stadt Falkensee mit Regionalbahnanschluss und dem Autobahnanschluss zur A10. Schönwalde-Glien ist trotz städtebaulicher Entwicklung für den Schutz und Erhalt seiner Flora und Fauna bekannt. Man möchte den dörflichen Charme bei sorgsamer Planung und Entwicklung in jedem Fall erhalten und schützen. Innerhalb von 5 Autominuten finden Sie diverse Geschäfte, Gasthöfe, ein Ärztehaus, die Schönwalder Grundschule, Sportplätze/ Vereine, Badesee und vieles mehr. Für Kinder und Jugendliche steht ein großer Spielplatz sowie ein Jugendzentrum zur Verfügung. Eine Busanbindung haben Sie in wenigen Minuten erreicht! Busanbindungen nach Spandau, Falkensee, Hennigsdorf und Nauen sind vorhanden. Nähere Informationen zur Umgebung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Sonstiges

Haben sie Interesse oder benötigen zusätzliche Informationen? Kontaktieren Sie und per E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.