Zum Verkauf stehen insgesamt zwei Hallen und ein Speicher auf einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 12.400 m².
Die erste Halle bietet auf einer Fläche von 2.400 m² ausreichend Raum für Lagerung oder andere gewerbliche Nutzungen. Eine weitere 900 m² große Halle ist ausgestattet mit einer Laderampe und vier Rolltoren.
Ein weiteres Gebäude ist ein größtenteils leerstehender Speicher mit einer Bruttogrundfläche von ca. 1.594 m²
Halle 1: ca. 2.400,00 m²
Halle 2: ca. 1.200,00 m²
Speicher: ca. 1.594,00 m²
gesamt: ca. 5.194,00 m²
Energieausweis: laut Gesetz nicht erforderlich (Kaltlagerhalle)
Rolltore
Höhe 4,80 und 6,90
Laderampe
ausreichend Parkplätze
Die Kommune Kölleda ist eine ländlich geprägte Kleinstadt im Landkreis Sömmerda und befindet sich etwa zehn Kilometer östlich der Kreisstadt am Rande des Thüringer Beckens. Westlich an die Kommune grenzt die Bundesautobahn 71 und verbindet diese mit der Landeshauptstadt Erfurt.
Sömmerda liegt in Thüringen nördlich der Städteachse Erfurt - Weimar, ca. 20 km von Erfurt und ca. 30 km von Weimar entfernt.
Sonstiges
Provision
Der Maklervertrag mit der antaris Immobilien GmbH kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis der Anforderung des Objekt-Exposés und der beinhalteten Bestimmungen zustande (siehe auch AGB). Für den Nachweis und/oder die Vermittlung des vorstehenden Objektes hat der Käufer an uns eine Maklerprovision in Höhe 3,57 % der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist fällig und zahlbar am Tag der Vertragsunterzeichnung durch den Käufer.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
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