Aktuell steht eine ca. 55,15 m² große Laden- und Bürofläche im Erdgeschoss der Rathauspassage zur Vermietung. Die Mieteinheit grenzt unmittelbar an den verglasten Haupteingang der Passage. Die praktisch geschnittene Mieteinheit ist über 3 Treppenstufen und eine Glastür begehbar und weist eine standardisierte Ausstattung sowie einen pflegeleichten Fliesenboden auf.
Im 1. Obergeschoss stehen ein Aufenthaltsbereich mit Teeküche und Sanitäranlagen für Mieter des Hauses zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie einen Besichtigungstermin bei uns vereinbaren.
Energieausweis vorhanden: ja
Endenergiebedarf des Gebäudes: 84 kWh(m²-a)
Endenergiebedarf Wärme: 126 kWh(m²-a)
Endenergiebedarf Strom: 35 kWh(m²-a)
Energieträger: KWK erneuerbar
Ausstelldatum: 01.07.2019
Art des Energieausweises: Bedarf
Baujahr technische Anlage: 1995
Das Objekt liegt in zentraler Innenstadtlage. Zahlreiche denkmalgeschützte Renaissancegebäude charakterisieren die Erfurter Altstadt. Das zur Vermietung anstehende Objekt ist verkehrsgünstig gelegen. Unmittelbar vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle. Verschiedene Linien verbinden den Standort mit dem Stadtgebiet von Erfurt.
Sonstiges
Provision
Der Maklervertrag mit der antaris Immobilien GmbH kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis der Anforderung des Objekt-Exposés und der beinhalteten Bestimmungen zustande (siehe auch AGB). Für den Nachweis und/oder die Vermittlung des vorstehenden Objektes hat der Mieter an uns eine Maklerprovision in Höhe von 1,79 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist fällig und zahlbar am Tag der Vertragsunterzeichnung durch den Mieter.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
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