Zum Verkauf stehen 2 Baugrundstücke mit Altbestand im Doppelpack mit einer Gesamtgrundstücksgröße von ca. 1400m². Beide Grundstücke sind bebaubar nach §34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung).
Auf beiden Grundstücken kann eine Gesamtwohnfläche von ca. 700m² realisiert werden. Durch unseren hauseigenen Architekten besteht die Möglichkeit, spezielle Wünsche und Vorstellungen zu besprechen und zu planen.
Perfekt für Investoren oder Privatpersonen, die nach einer langfristigen Investition in hochwertige Grundstücke suchen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in einer der begehrtesten Wohnlagen eine Immobilie zu sichern, die durch Flexibilität und Gestaltungsfreiheit überzeugt.
Emmering ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und verzeichnet ca. 7.000 Einwohner. Der Ort Emmering liegt ca. 25 km westlich von München sowie in unmittelbarer Nähe des Fünfseenlands.
Emmering bietet eine sehr gute Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés an. Mehrere Supermärkte, Apotheken und Bankfilialen befinden sich in der Nähe. Mehrere Schulen und Betreuungseinrichtungen decken ein breites Bildungsangebot ab. In der Nähe befinden sich zwei Gymnasien sowie eine Real- und eine Berufsschule, direkt im Ort befinden sich die Grund- und Mittelschule Emmering.
Emmering ist über die Anschlussstelle 78 "Dachau/Fürstenfeldbruck" an die Bundesautobahn 8 zwischen München und Stuttgart gebunden, außerdem ist die Gemeinde durch die Bundesstraßen 2 und 471 mit dem Auto erreichbar.
.Ca. 1 Gehminuten bis zur nächsten Bushaltestelle mit der Linie 862
.Ca. 6 Fahrminuten (Fahrrad) bis zum Emmeringer See
.Ca. 10 Autominuten bis zum nächsten Supermarkt
.Ca. 11 Autominuten bis zur S-Bahn-Station Fürstenfeldbruck
Sonstiges
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Ihr Hakan Bahadir
Immobilienberater IHK
Münchener Kindl Immobilien GmbH
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Widerrufsrecht: Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht, diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
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