Attraktive Bürofläche im Bülow-Carré

70173 Stuttgart

29,00 €
pro Quadratmeter
696 - 696 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70173 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
696 m2
Fläche teilbar ab
696 m2
Zustand
Erstbezug
Bonitätsnachweis
Online-ID
8d0fa599-92fc-4920-9660-a7624004f0aa
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
Preis pro m²
29,00 €
provisionsfrei
Baujahr
2013

Das Bülow Carré ist ein einzigartiges Objekt in zentraler Lage mit einer herausragenden Umgebung - geplant und gebaut unter Einbeziehung gültiger Nachhaltigkeitsaspekte.

Neben hellen Räumlichkeiten überzeugt das Angebot auch mit einer Teeküche, einem Teppichboden sowie mit Bodentanks und einer Sonnenschutzverglasung. Decken- und Stehleuchten sind vorhanden und runden das Angebot ab. Die Einheit lässt sich zudem einfach über einen Personenaufzug erreichen. Stellplätze können zudem zusätzlich angemietet werden.

Das repräsentative und hochmoderne Objekt bietet dem Nutzer ein motivierendes, urbanes Arbeitsumfeld und entspricht allen Ansprüchen in Bezug auf Raum- und Aufenthaltsqualität.

Nachhaltigkeitszertifizierung: LEED: Platinum

Ausstattung

- exklusive Bürofläche
- ab 01.03.2024 verfügbar
- Bodentanks
- EDV-Verkabelung (Cat 7)
- Empfang
- gehobene Aussattung
- kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage
- Offene Küche
- Personenaufzug
- Sonnenschutz außen
- Teppichboden
- TG-Stellplätze

Lage

Das Gebäude befindet sich in zentraler Lage nahe der Innenstadt. Sowohl der Hauptbahnhof als auch die Innenstadt sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche gastronomische Einrichtungen und Einzelhändler. Die Stuttgarter Börse liegt quasi auf der gegenüberliegenden Straßenseite und auch die Königsbaupassagen und der Schlossplatz sind in 3 Minuten zu Fuß erreichbar. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof ideal. Von hier aus sind alle bedeutenden nationalen Städte und viele internationale Ziele zu erreichen.

Sonstiges

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Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlicher Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen eingesehen werden.