Die hier zur Vermietung stehende Fläche mit einer Gesamtgröße von 330m² eröffnet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Bislang wurde die Fläche für eine bekannte Göttinger Gastronomie genutzt. Die Genehmigung hierfür liegt weiterhin vor. Ein großzügiger, cooler Gastraum, eine separate Küchenebene und ein gemütlicher Außenbereich direkt am Leinekanal sprechen dafür, diese Nutzung wieder aufleben zu lassen. Aufgrund des schönen Außenbereiches bietet sich eine ganztägige Nutzung sowohl als Café, als auch als Abendbar an.
Unabhängig von der ursprünglichen Nutzung, besteht auch die Möglichkeit, die Flächen umzunutzen und bspw. Loftbüros, eine Praxis oder Therapieeinrichtungen zu betreiben.
Der grundsätzliche Ausbau wird vom Eigentümer geleistet. Die Umsetzung von Sonderwünschen sind ebenfalls nach Absprache denkbar. Generell ist ein längerfristiges Mietverhältnis von mindestens drei Jahren Grundvoraussetzung. Der grundsätzliche Ausbau der Flächen (Elektrik, WC-Anlage etc.) wird umgehend nach Unterzeichnung des Mietvertrages begonnen und wird ca. 2-3 Monate in Anspruch nehmen.
Die zu entrichtende Netto Kaltmiete in Höhe von 11,-€/m² bis 12,-€/m² entspricht der Ortsüblichkeit und wird nach Bestimmung des Ausbaustandards vereinbart.
Eine Nebenfläche zum Hof mit eigenem Zugang und einer Raumgröße von ca. 60m² kann auch von der Anmietung separiert bzw. eigenständig angemietet werden.
Das Angebot ist provisionsfrei für Mieter.
- nach Absprache mit dem Eigentümer
Die Immobilie befindet sich innerhalb des Göttinger Stadtwalles, am Rande der beliebten Fußgängerzone in der Groner Straße mit Einkaufsmöglichkeiten für das tägliche Leben.
Die Autobahnen A7 und A38 liegen wenige Fahrminuten von der Immobilie entfernt. Der Göttinger Haupt-/ und Busbahnhof liegt in fußläufiger Entfernung.
Schulen, Kindergärten und universitäre Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Sonstiges
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Information Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmakler ist die Hildebrandt Immobilien e.K. dazu verpflichtet, nach dem aktuell gültigen Geldwäschegesetz (§ 2, 1 und § 14, 1 und 2) bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung (Anbahnung eines Immobilienkaufvertrages) die Identität der Interessent*in festzustellen. Dies geschieht bei natürlichen Personen durch Festhalten der Daten des Personalausweises und bei juristischen Personen mittels Kopie des Handelsregisterauszuges.Dies dient zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen beträgt 5 Jahre.
Ich habe die Hinweispflichten zur Verarbeitung gemäß Art. 13/14 der EU-Datenschutzgrundverordnung erhalten und zur Kenntnis genommen.
Haftung:
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Stichworte
Nutzfläche: 330,00 m², Gesamtfläche: 330,00 m²