Attraktive, vermietete 2 Raum Wohnung zu verkaufen!

04600 Altenburg

65.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
55,06 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04600 Altenburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
55,06 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
e8d31ee7-91a8-440a-96aa-13f1973357cd
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
65.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
Einbauküche
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
136.3 kWhm2a
Gültig bis
2028-04-28
Aus­stell­datum
29.04.2018
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
2008
Heizungsart
Zentralheizung

Wir bieten eine 2 Raum Wohnung mit möblierter Küche, Tageslichtbad mit Wanne, Kellerabteil nähe Bahnhof an!
Die Mieteinnahmen betragen monatlich 485,- € inkl. Nebenkostenvorauszahlungen.
Das Treppenhaus wurde erst kürzlich vollumfänglich saniert und renoviert.
Das Objekt macht einen gepflegten Eindruck und seine Lage ist außergewöhnlich günstig.

Sonstiges

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Als Verkaufsmakler sind Immobilienmakler daher verpflichtet, sich die Personalausweise beider Parteien des Kaufvertrags, also vom Käufer und vom Verkäufer, zeigen zu lassen und vollständige Kopien der Dokumente anzufertigen oder sie vollständig optisch digital zu erfassen. Das Abschreiben oder die reine Erfassung im Rahmen eines Dokumentationsbogens genügen alleine nicht. (Wird der neue Personalausweis kopiert, sind die sechsstellige Nummer und die Unterschrift (Vorderseite) sowie die Augenfarbe und Körpergröße (Rückseite) grundsätzlich zu schwärzen.) Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob seine Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Ist letzteres der Fall, muss der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und identifiziert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Erfassung vorzulegen.