Attraktiver Bürostandort im Herzen Zuffenhausen

70435 Stuttgart

Miete:
Preis auf Anfrage
106 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70435 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
106 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
0f5740c9-a0c8-46b6-814a-4a852621fa9c
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Betriebs- / Neben­kos­ten
5,40 €
Aufzug
barrierefrei
provisionsfrei
Rollstuhlgerecht
Baujahr
1986

Die Büro/ Ladenfläche befindet sich im 1. Obergeschoss, beeindruckt durch seine hohe Deckenhöhe, ist lichtdurchflutet und bietet viel Privatsphäre.

Das Bürogebäude in der Ludwigsburger Straße in Zuffenhausen, errichtet im Jahr 1986, eignet sich für vielfältige gewerbliche Nutzungen. Der Friseursalon befindet sich in einem gepflegten Zustand, ist barrierefrei und verfügt über elf Schneideplätze. Darüber hinaus bietet das Gebäude Kellerflächen sowie eine Tiefgarage mit mindestens zwei Stellplätzen. Die zentrale Lage und die gute Verkehrsanbindung machen das Objekt besonders attraktiv für verschiedene Dienstleistungsbetriebe. Eine vollständige Übernahme der Einrichtung ist möglich, sodass ein sofortiger Start gewährleistet werden kann.

Ausstattung

Personenaufzug, gehobene Ausstattung, Ausgebaut, Fliesenboden, Deckenbeleuchtung, Teeküche, getr. Damen- u. Herren WCs, Gas-Heizung, TG-Stellplätze, Sofort bezugsfrei

Lage

Die Ludwigsburger Straße in Zuffenhausen zeichnet sich durch eine lebendige und gut genutzte Umgebung aus. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Cafés und Restaurants, die für eine hohe Passantenfrequenz sorgen. Das Bürogebäude mit dem Friseursalon und der Polizeistation liegt direkt an einer gut befahrenen Straße, was die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit erhöht. Für Besucher und Kunden stehen in der Umgebung ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem befinden sich Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe, was den Standort auch für Fußgänger und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs attraktiv macht.

Sonstiges

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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.

Das Angebot ist für den Mieter provisionspflichtig. Im Falle der Anmietung hat Immoraum einen Anspruch gegenüber dem Mieter auf Zahlung einer Mieterprovision in Höhe von XX Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Stichworte Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen Sonstiges: Getrennte Damen- und Herren-WCs