Lage des Grundstückes im Raum
Im Norden des Osnabrücker Landes liegt die Stadt Bersenbrück am Flusslauf der Hase.
Der Verwaltungssitz der Samtgemeinde Bersenbrück im niedersächsischen Landkreis Osnabrück liegt in der Stadt Bersenbrück.
Zur Samtgemeinde Bersenbrück gehören die Mitgliedsgemeinden Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp und Rieste, sowie die Stadt Bersenbrück.
Die Stadt Bersenbrück ist mit ihrer Einwohnerzahl von rd. 8.800 die bevölkerungsreichste Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bersenbrück und erlebt weiterhin einen starken Bevölkerungszuwachs.
Osnabrück, als das nächstgelegene Oberzentrum ist in gut 30 Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Der Bahnhof Bersenbrück befindet sich in unmittelbarer Fußnähe zum angebotenen Grundstück und liegt an der Bahnlinie Osnabrück-Oldenburg/Wilhelmshaven.
Ebenso wird der Versorgungsbereich täglich durch Buslinien unterschiedlicher Streckenführungen bedient. Die Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu dem angebotenen Grundstück.
Durch die gute verkehrliche Anbindung über den Bundesstraßen B 214 und B 68 ist die nahegelegene Bundesautobahn A 1 über die Anschlussstelle Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Wallenhorst optimal erreichbar.
Lage des Grundstückes in BSB
Das in Rede stehende Grundstück liegt im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Bersenbrück.
Die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen liegen in der unmittelbaren Umgebung wie z.B. verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken sowie die Kreissparkasse, die Volksbank und die OLB. Nördlich und südlich des Grundstückes sind Wohnbebauungen vorherrschend.
Städtebau/Planungsrecht
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 83 „Lindenstraße West“ und Nr. 8b „Lindenstraße III“. Gemäß laufender Nr. 5 der Festsetzung sind im Kerngebiet Wohnungen nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Für den rückwärtigen Bereich weist der Bebauungsplan Nr. 8b eine „Mischgebietsfläche“ aus. Die Grundstücksfläche ist als Fläche für Nebenanlagen (Stellplätze) geeignet.
Bodenbeschaffenheit
Das Grundstück war vor Abbruch (bis auf den rückwärtigen Teil = Stellplätze) mit Hotel- und Gastronomie bebaut.
Die Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens sind nicht bekannt.
Stellplätze
Stellplätze sind in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung im erforderlichen Umfang im rückwärtigen Teil des angebotenen Grundstückes vorhanden.
Die Stadt Bersenbrück fordert bei:
Wohneinheiten 50-130 m² 1,5 Stellplätze
Sonstiges
Das Grundstück sollte zeitnah mit einem Gebäude bebaut werden, welches sich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Der beabsichtigte Nutzen ist hier von Bedeutung.
Eine differenzierte Beplanung auf dem Grundstück kann in Absprache mit der Stadt Bersenbrück möglich sein.
Fernwärme
Die Firma Fernwärme BSB hat ihr Fernwärmenetz in Bersenbrück weiter ausgebaut. In diesem Zuge wurde bereits für das Grundstück in der Lindenstraße 18 eine abzusprechende Leistung vorbehalten, sodass bei einer späteren Bebauung des Grundstückes ein gewünschter Anschluss an die Fernwärme relisiert werden kann.
Weitere Informationen zur Fernwärme in Bersenbrück finden Sie unter
www.fernwaerme-bsb.de