Bei dem Grundstück handelt es sich um ein in Süd-West-Ausrichtung gelegenes Baugrundstück. Es hat ideale Maße von ca. 19 m Breite und ca. 42 m Länge. Es ist bereits beräumt worden von alten Bestandsbaulichkeiten. Nur die alte Abwassergrube befindet sich noch auf dem Grundstück.
Bebaubarkeit
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Gem. planungsrechtlicher Auskunft der Gemeinde handelt es sich um eine Wohnbaufläche im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde. Die Bebaubarkeit richtet sich demnach nach der Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB, d.h. die Bebauung muss sich in die Umgebungsbebauung bezüglich Grundfläche, Bauweise, Firt-/Traufhöhen einfügen. Demnach wäre ein großzügiges Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und Nebengelass realisierbar.
Die Baumschutz- und Stellplatzsatzung der Gemeinde sind zu berücksichtigen.
Erschließung
Auf dem Grundstück befindet sich ein Trinkwasserübergabeschacht. Der Zähler wurde ausgebaut. Ein Anschluß an die Abwasserkanalisation wäre möglich. Vor dem Grundstück befindet sich der Stromkasten.