Das angebotene Objekt ist ein modernes Autohaus mit zwei Wohnungen. Die größere Wohnung hat circa 90 m2. Das Apartment 40 m2.
Eine Nutzung, wie bisher, als Kfz-Betrieb oder auch für andere Zwecke ist vorstellbar. Die Wohnungen im Obergeschoss sind hervorragend für den neuen Eigentümer nutzbar. Durch die Unterkellerung ist das Objekt sehr flexibel, sowohl für die Lagerung von Teilen, als auch als Aufenthaltsräume für Mitarbeiter nutzbar.
Im Erdgeschoss sind der Empfang mit Theke, Wartebereich, 2 Büroräumen, Teeküche und 2 WCs. Daneben die Halle mit der kompletten Ausstattung einer Kfz Werkstatt. Ergänzt wird der Betrieb durch 2 KFZ-Waschanlagen. Im hinteren Hofbereich sind viel Lagerplatz und 3 Gragen. Der Geräumige Keller hat einen Schacht durch dem mit einem Stapler die Möglichkeit zur Einlagerung verschiedenster Waren besteht. Unter dem Bürotrakt sind Heizung, Waschkeller, Lager, Aufenthaltsraum und Duschen und WCs.
Eine Vielzahl von mittelständischen und familiengeführten Unternehmen haben sich über die Jahre im Oberndorfer Gemeindegebiet etabliert und wirtschaften engagiert und innovativ.
Die Lage des Objekts im Gewerbebereich, nahe der Bundestraßen B2 und B16, unweit von Donauwörth und circa 30 km von der A8 in Augsburg ist ideal für die Entwicklung einer Aktivität.
Sonstiges
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 13.12.2027.
Endenergieverbrauch beträgt 163.10 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1996.
Die Energieeffizienzklasse ist F.
Allgemeine Datenschutzerklärung
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Jeder RE/MAX Franchise- und Lizenznehmer ist ein rechtlich
eigenständiges Unternehmen.
Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str.
2, 80333 München
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben sind ca., freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr.
Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben
vorbehalten.
Die Bekanntgabe der Objektadresse/von Objektdaten geschieht unter
ausdrücklichem Hinweis auf unseren Provisionsanspruch im Falle des
Ankaufs. Die Käuferprovision beträgt 4,76 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis
inkl. der gesetzlichen MwSt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig sind.
Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml
Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden.Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax..
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
Stichworte
Wohnfläche: 130,00 m², Lagerfläche: 100,00 m², Gesamtfläche: 520,00 m², Bundesland: Bayern, Zustand nach Vereinbarung