Dieses Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage, unweit der Fußgängerzone Sachsentor und des Bergedorfer Rathaus. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 440 m² und ist aktuell noch mit einem kleinen Zweifamilienhaus bebaut. Es besteht ein positiver Bauvorbescheid mit einer Planung für ein Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von ca. 280 m². Des Weiteren ist eine Blockrandbebauung mit 3 Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss an der Freiweide sowie 2 Vollgeschosse zzgl. Dachgeschoss an der August-Bebel-Straße zulässig. Eine Wohnung des vorhandenen Zweifamilienhauses ist aktuell vermietet.
Bergedorf bietet viele Vorteile die den Alltag erleichtern. Beispielsweise besteht durch die S-Bahn eine hervorragende Anbindung an die Hamburger Innenstadt (ca. 20 Fahrminuten). Doch auch mit dem Auto gelangen Sie über die beiden Autobahnen A25 und A1 oder der Bundesstraße B5 in nahezu alle Himmelsrichtungen. Der Hamburger Bezirk Bergedorf liegt im Südosten der Stadt und zählt ca. 41.000 Einwohner. Er grenzt unmittelbar an Schleswig Holstein sowie den Kreis Herzogtum Lauenburg. Zu den Wahrzeichen von Bergedorf zählen das Bergedorfer Schloss und die Sternwarte. Da es in der Freizeit an nichts mangeln soll, bietet Bergedorf gute Einkaufsmöglichkeiten im Sachsentor, sowie dem CCB, welches eine Vielzahl an Geschäften umfasst. Da aber auch der Sachsenwald nahe gelegen ist, lädt er zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Der nahe gelegene Golfplatz, das Kino, Theater und das Billebad könnten zukünftig auch Ihre Freizeit mit Abwechslung bereichern. In der Umgebung des Bergedorfer Villenviertels, welches zu den beliebtesten Wohnlagen in Hamburg gehört, sind von Grundschulen, Gymnasien und Kindergärten so gut wie alle Schulformen vertreten. So befinden sich in der Umgebung des Hauses eine Waldorf-Schule und eine Montessori-Schule sowie ein Waldorf-Kindergarten und ein Montessori-Kindergarten.
Sonstiges Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Stichworte Bundesland: Hamburg