Die Gemeinde Parkstetten liegt im geografischen Zentrum des niederbayerischen Landkreises Straubing-Bogen. Ihre Lage an der Donau und an einem uralten Handelsweg, der von Salzburg kommend durch das Kinsachtal nach Böhmen führt, war wohl die Voraussetzung dafür, dass hier schon sehr früh Menschen siedelten. Diese Tatsache wird von Dutzenden von vor- und frühgeschichtlichen Funden belegt. Im Hochmittelalter waren im Gemeindegebiet Parkstetten mehrere Rittergeschlechter als Ministerialen der Grafen von Bogen beheimatet. In einer Urkunde des Klosters Oberalteich aus der Zeit 1112 - 1115 wird erstmals ein Ritter Engelschalk von Parkstetten genannt. Weiter ist belegt, dass der Ritter Gozpertus de Harde an einem Kreuzzug teilnahm. 1125 ist ein Ritter Adelhard de Riutte (=Roithof) bezeugt. Beim ersten Kreuzzug ist der Ritter Gothold de Rubersdorf dabei. Der Ritterpatron St. Georg ist der Pfarrpatron von Parkstetten.Im zur Gemeinde zählenden Reibersdorf gab es einen Königshof. In seiner langen Geschichte hat Parkstetten immer in enger Kommunikation mit der nahen Stadt Straubing gestanden. 1029 fiel das alte Herzogsgut Straubing mit seinem Umland für Jahrhunderte an das Augsburger Domkapitel. Höhere adlige oder geistliche Grundherren waren aber im Bereich der Gemeinde im Gegensatz zu den Nachbarortschaften nie ansässig. Zentral örtliche Funktionen und die kontinuierliche Ausweisung von Baugebieten haben Parkstetten nach dem Zweiten Weltkrieg einen überdurchschnittlichen Bevölkerungszuwachs gebracht.
Die Idee
Energetisch sinnvoll
In diesem Objekt achten wir besonders auf eine energetische Bauweise. Die moderne Luft Wärmepumpe in Verbindung mit dem Balkonkraftwerk bietet Ihnen einen günstigen Energiebedarf. Wir gehen bei richtiger Bauweise von einem Energiebedarf des Gebäudes von A+ aus. Näheres wird Ihnen der Energieberater gerne berechnen und bestätigen.
Zur Idee und Planung
Auf diesem Grundstück haben wir eine kleine Hausanlage geplant. Ruhig gelegen erhalten Sie ein Haus mit nur drei Einheiten Diese Komposition von modernen energiesparenden Häusern bestechen nicht nur durch ihre Lage, sondern es passen sich gut in die Umgebung ein.
Balkonkraftwerk
Mini-Solaranlagen werden immer beliebter. Seit Mai 2024 gibt es bessere Konditionen. Mit einer steckerfertigen Mini-Solaranlage kann jeder an der Energiewende teilhaben – mit wenig Aufwand und auf engstem Raum. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke wächst stetig. Immer mehr Menschen wollen selbst Strom erzeugen, um sich unabhängiger von Energiemarktpreisen zu machen und ihre Kosten zu senken.Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk? Wir bringen Solarpanels an. dann den Stecker in die Dose und nun Geld sparen. So lautet das Produktversprechen bei Balkonkraftwerken. Wegen ihrer einfachen Handhabung und der kompakten Abmessung können Sie die Mini-Solaranlagen zu Hause anbringen. Möglich ist das an einem Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse oder dem Dach. Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um – von Gleich- in den Wechselstrom. Danach kann der umgewandelte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Energie aus dem Netz bezogen wird. Circa 350 bis 470 Watt Ausgangsleistung hat ein typisches Solarmodul. Eine handelsübliche Mini-Solaranlagen mit zwei Modulen kann also die doppelte Menge Strom produzieren. Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst die Sonnenenergie, bevor sie wieder auf Strom vom Versorger angewiesen sind.
Gewährleistungen
Sie erwerben eine Neubauwohnung, deshalb werden wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten nach Werkvertragsrecht eine Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren durch den Unternehmer gewährt. Näheres erfahren Sie im persönlichen Angebot. Wir werden nach Absprache mit Ihnen und der Stadt die Arbeiten beginnen und das Haus zügig fertig stellen.
Die Teilungserklärung
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden. Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist. In unserem Fall würden wir jede Wohnung einzeln behandeln vom anderen unabhängig und somit eines Verwalters unnötig macht. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Bestandteil der Teilungserklärung ist auch der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe, der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Das Gemeinschaftseigentum
Sind in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden, ist zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnbereiche nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum. zusammen verantwortlich. Näheres wird in der Notarurkunde festgelegt.
Das Sondereigentum
Die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz). Laut der § 1 WEG-Gesetz Definition ist Wohnungseigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch.
Das Sondernutzungsrecht bei den Wohnungen
Das Wohnungseigentumsgesetz deklariert die alleinige Nutzung einer Gemeinschaftsfläche als Sondernutzungsrecht. Kein anderer Eigentümer der Gemeinschaft darf danach diese Fläche beanspruchen. Wird beispielsweise einem Wohnungseigentümer ein Garten / Stellplatz o.ä. als Sondernutzungsrecht zugesprochen, so darf dieser allein die Fläche nutzen. Bei einer Erdgeschosswohnung mit Garten wird geregelt, dass der Eigentümer der Wohnung über das Sondernutzungsrecht über den Garten allein verfügt. Diese muss er dann auch pflegen. Vermietet er die Wohnung, kann er dieses Recht auch auf seinen Mieter übertragen werden.
Eine kleine Info
Eine kleine Info zu den Wohnungen
In diesem Haus, das ruhig am Rande des Ortes gelegen ist, werden zwei schmucke Wohnungen erstellt. Ein Haus mit wenigen Einheiten bedeutet auch kleine oder nur geringen Betreuungsaufwand. Diese Anlage ist sowohl als Immobilieneinstig für eine junge Familie oder auch für eine Ältere Familie geeignet. Zwei schöne 3 Zimmerwohnungen, die im Erdgeschoss hat einen Gartenanteil zur alleinigen Nutzung ausgewiesen. Dieser lädt zum verweilen ein, ruhig, am Rande des Ortes gelegen, genießen Sie hier Ihren Feierabend. Die Wohnungen haben jeweils Wohn- und Schlafbereich sowie einen Arbeits- oder Kinderzimmer. Ein ein großzügiger Wohn- Essbereich mit offener Küche runden die gelungene Planung ab. Im Erdgeschoss gelangen Sie vom Wohn- Essbereich in den schönen, ruhigen Garten. Im lichtdurchfluteten Dachgeschoss befindet sich eine weitere 3 Zimmer Wohnung. Seinen Bewohnern werden diese Räumlichkeiten mit Licht, Luft und Lebensqualität beeindrucken.
Ein paar Gedanken zum Garten
Der Gartenanteile ist die Visitenkarte jeden Hauses. Wir gestalten die Gemeinschaftsfläche und Sie gestalten Ihren Garten nach Ihren persönlichen Geschmack.
Balkonkraftwerk
Energetische Ausstattung
Wir bemühen uns Ihr Haus energetisch so günstig wie möglich zu erstellen. Dabei gilt generell, was im Haus nicht verloren geht, muss aktiv nicht erzeugt werden! Deshalb bemühen wir uns zunächst um eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle. Das bedeutet, dass wir ein Dämmpaket für Fundamente, Sohle, Mauerwerk und dem Dach einplanen. Wir erreichen so eine Gebäudehülle, in der die Unterschreitung des Transmissionswärmeverlustes unter der aktuellen Energieeinsparverordnung erreicht wird. Dazu bauen wir hochwertige 3fach verglaste Fenster ein, sodass wir auch hier konstruktive Wärmebrücken weiter reduzieren. Als Heizung haben wir eine hochwertige Luft – Wärme Pumpe vorgesehen. Der Verkäufer garantiert, dass er die Anforderungen an das vereinbarte Effizienz Haus einhält und alle für die Förderung und den Bestand der Förderung erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Unterlagen zum Nachweis dieses Niveaus, dem Käufer aushändigt.
Balkonkraftwerk:
Mini-Solaranlagen werden immer beliebter. Seit Mai 2024 gibt es bessere Konditionen. Mit einer Stecker fertigen Mini-Solaranlage kann jeder an der Energiewende teilhaben – mit wenig Aufwand und auf engstem Raum. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke wächst stetig. Immer mehr Menschen wollen selbst Strom erzeugen, um sich unabhängiger von Energiemarktpreisen zu machen und ihre Kosten zu senken. Das Balkonkraftwerk funktioniert wie folgt. Wir bringen Solarpanels an, dann den Stecker in die Dose und nun Geld sparen. So lautet das Produktversprechen bei Balkonkraftwerken. Wegen ihrer einfachen Handhabung und der kompakten Abmessung können Sie die Mini-Solaranlagen zu Hause anbringen. Möglich ist das an einem Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse oder dem Dach. Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um – von Gleich- in den Wechselstrom. Danach kann der umgewandelte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Energie aus dem Netz bezogen wird. Circa 350 bis 470 Watt Ausgangsleistung hat ein typisches Solarmodul. Eine handelsübliche Mini-Solaranlagen mit zwei Modulen kann also die doppelte Menge Strom produzieren. Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst die Sonnenenergie, bevor sie wieder auf Strom vom Versorger angewiesen sind.
Stichworte
Zustand: Erstbezug, projektiert
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: Neubaustandard