Die 2-geschossige barrierefreie Wohnanlage verfügt über 4 Gebäude mit 52 Wohneinheiten und 8 verschiedenen Wohnungstypen und wurde 2002 mit öffentlichen Mitteln (1. und 2. Förderweg) gebaut. Bei dieser Wohnanlage handelt es sich um alterngerechtes Wohnen für den Personenkreis ab 60 Jahre. (Exposes können bei uns oder bei der Stadt Bonn angefordert werden). Haben Sie Interesse? Dann senden Sie die Objekt-Id 1554-60014-M per WhatsApp an 0211 740 70 99 90, per Signal an 0172 8877030, per Telegram an LEGWohnen oder per Threema an *LEGCHAT. Wichtiger Hinweis: Nachdem Sie das Kontaktformular im Portal ausgefüllt und verschickt haben, erhalten Sie von uns innerhalb von 15 Minuten eine E-Mail. Bitte folgen Sie dem dort angegebenen Link, um Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Angaben zu bestätigen.
° überbreite Wohnungseingangstüre- und Zimmertüren ° innenliegende Küche mit Belüftung und halbhohen Fenster zum Wohnraum ° gut belüftete innenliegendes Badezimmer mit halb hoch gefliest ° barrierefreie Dusche ° Waschmaschinenanschluss im Bad ° große Sonnendurchflutete doppelverglaste Fenster ° zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung ° Gegensprechanlage ° Rauchmelder ° 2 Türspione ° Vorrichtung für Notruf ° Kabelanschluss
Die Wohnanlage befindet sich in Neubaugebiet Neu-Vilich in einer ruhigen Seitenstrasse. Für den täglichen Bedarf gibt es einige Lebensmittelgeschäfte in unmittelbarer Nähe, ein ambulanter Dienst sowie die AWO befinden sich direkt in der Anlage. Die kleine Gartenanlage bietet Platz für einen Plausch mit den Nachbarn.
Sie wünschen einen Besichtigungstermin? Wir freuen uns auf Sie! Wir von der LEG sind Ihre kompetenten Vermieter mit vielen Jahrzehnten Erfahrung in der Wohnungswirtschaft. Gerne beraten wir Sie bei der Kaution als Ratenzahlung. Zudem können Sie über plusForta eine Kautionsbürgschaft hinterlegen lassen. Sprechen Sie uns einfach an! Dieses Angebot ist unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Der Grundriss ist nicht maßstabsgetreu. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Vermietung von Garagen und Stellplätzen umsatzsteuerpflichtig ist, sofern kein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage abgeschlossen wird. Die Angabe des Mietpreises in der Internetanzeige gilt dann exklusive Mehrwertsteuer.