Diese wunderschöne Dachgeschosswohnung mit z.T. offenliegenden, sanierten Dachbalken befindet sich in der Lutherstr. 21 in Görlitz in einem wunderschönen Gründerzeithaus in der Südstadt. Die besonderen Highlights dieser Wohnung sind der schöne große Süd-Balkon, das schöne Bad mit Wanne sowie eine separate (innenliegende) große Abstellkammer. Weitere Fakten zu dieser Wohnung: Laminatboden in den Wohnräumen, Fahrstuhl, ansprechend saniertes Bad mit Dusch-Wanne, separater Raum mit Münz-Waschmaschine und -trockner vorhanden, Stellplatzmöglichkeiten im gesicherten Hinterhof.
Im Jahr 1998 ist das Haus hochwertig kernsaniert worden – natürlich wurden dabei hohe Qualitätsstandards und ästhetische Anforderungen berücksichtigt. Der Eigentümer lässt nach seinen regelmäßigen Begehungen des Hauses ständig Ausbesserungsarbeiten und auch Verschönerungsmaßnahmen vornehmen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass das Haus jederzeit in einem sehr guten Zustand ist und sich die Mieter wohl fühlen können.
In der Nähe befinden sich sowohl Bus- als auch Straßenbahn-Haltestellen, die Fahrzeit in die Görlitzer Fußgängerzone oder zum Görlitzer Bahnhof beträgt ca. 5 Minuten. Die Apotheke ist auch gleich in der Straße. Selbstverständlich ist die ärztliche Versorgung im Innenstadtgebiet vollumfänglich gegeben, für Notfälle steht natürlich das Görlitzer Klinikum in der Girbigsdorfer Straße (Bus-/Bahnhaltestelle Virchowstraße) zur Verfügung. Zu Fuß können Sie den täglichen Einkauf von Lebensmitteln im Umkreis erledigen, und auch die Supermärkte für den Großeinkauf sind in diesem Görlitzer Stadtteil vorhanden. Das Schulwesen umfasst in Görlitz Grundschulen (staatliche und private) sowie mehrere Mittelschulen, 2 Gymnasien und verschiedene Spezialschulen. Mehrere Musikschulen, die Volkshochschule Görlitz, eine Tanzschule und viele Vereine bieten auch für die älteren Generationen ein tolles Angebot. Die Görlitzer Museen, das Theater, der wunderschöne Görlitzer Stadtpark im Zentrum u.a.
Ausnahmen für den Energieausweis, da das Haus unter Denkmalschutz steht: § 24 i.V.m. § 16 EnEV