Außergewöhnlicher Landsitz im Unterallgäu

87727 Babenhausen

4.900.000,00 €
Kaufpreis
115.000 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
87727 Babenhausen
Nutzungsart
Gewerbe
Gesamtfläche
1.100 m2
Grundstück
115.000 m2
Immobilienwert
Online-ID
500feafa-2196-4fd5-b023-9c0e56eead6c
Kauf­preis
4.900.000,00 €
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
64.3 kWhm2a (inkl. Warmwasser)
Gültig bis
2025-06-08
Aus­stell­datum
09.06.2015
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
B
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
2004

Objektbeschreibung Der Landsitz wurde zuletzt als Seminarzentrum, Kurzzeitunterkünfte, Gästezimmer und Pferdebetrieb geführt.
Zum Sitz gehören:
-3 Wohnhäuser
-verschiedene Stallungen
-offen Ställe mit beheizten Tränken
-Reithalle
-Reitplatz (Schlechtwetterplatz)
-Außenreitplatz mit Tribüne
-Maschinenhalle, Garage
-Führanlage mit integriertem Longierzirkel
-angrenzende Koppeln und Sandpaddocks

Der gesamte Hof ist mit Rauh Systeme Harmonisierern zur Entfernung von Störfeldern, Elektrosmog und ähnlichen ausgestattet.


Raumaufteilung Gesamt Wohnfläche ca. 1.100 m²

In den drei Häusern befinden sich abgetrennte Apartment und Wohnungen.
Diese wurden in der Vergangenheit (für ca. 300.000€ p.a) alle separat vermietet.

Lage

Der Landsitz befindet sich in unverbaubarer Ortsrandlage in einem Ortsteil der Gemeinde Kirchhaslach, im Unterallgäu.
Bis zur Autobahn A96 München-Lindau, Auffahrt Erkheim sind es ca. 18km. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Flughafen Memmingen mit einer Entfernung von ca. 27km.
Für den täglichen Bedarf, Einkaufen, Ärzte, Schulen etc. ist alles in Babenhausen, ca. 6km entfernt vorhanden.

Sonstiges

Besichtigungstermine NachTerminvereinbarung, gerne auch unter Tel. 0171-8485256.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit kompletter Adress- und Telefonangabe bearbeiten können!

Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Diese Angaben sind Vorinformationen, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.