* barrierefreie 1-Zimmer Wohnung am AMEOS Klinikum *

38820 Harz (Kreis)

200,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
1
Zimmer
38 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
38820 Harz (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Erdgeschoss
Zimmer
1
Wohnfläche
38 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
134168469
Netto­kalt­miete
200,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Einbauküche
Garten
Parkmöglichkeit
unterkellert
Carport
Rollstuhlgerecht
Baujahr
1930
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Das hier angebotene Mehrfamilienhaus verfügt über 5 Wohneinheiten, welche einen ganz eigenen Charme besitzen. Die hier angebotene ca. 38 m² Wohnung mit einem separaten Hauseingang und einer vorgebauten Rampe. Sie verfügt über ein freundliches Tageslichtduschbad, einer großzugigen Küche (ohne EBK) und einen großen Wohn/Schlafzimmer. Der Eigentümer würde eine Küche für eine monatliche Zahlung von 30 € einbauen lassen.

Ausstattung

* 1 Wohn/Schlafzimmer * Küche * Duschbad * Flur * barrierefreier Wohnungszugang Die Wohnung befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand.

Lage

Das Gebäude liegt nahe dem AMEOS Klinikum, es sind ungefähr 2 Minuten Fußweg. Wenige Straßen weiter findet man eine Vielzahl an Restaurants, Apotheken, Ärzte und Cafes. Zahlreiche Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen, zwei Gymnasien sowie eine Fachhochschule bieten optimale Voraussetzungen für die Kinderbetreuung sowie Aus- und Weiterbildung. Halberstadt ist an den Bundesstraßen B 79, B 81, B 245 sowie in räumlicher Nähe zur A36 gelegen. Darüber hinaus ist sie der größte Verkehrsknotenpunkt des Nordharzer Eisenbahnnetzes mit Verbindungen in Richtung Halle (Saale), Magdeburg, Vienenburg, Hannover, Blankenburg (Harz) und Quedlinburg.

Sonstiges

Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie uns. Gerne stehen wir ihnen für Fragen oder zusätzlichen Informationen zu Verfügung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.