Das Grundstück ist unbebaut und 752 m² groß. Es stehen einzelne Bäume darauf (siehe Foto). In Nachbarschaft des Grundstückes befinden sich zu beiden Seiten Wohnhäuser.
Das Grundstück befindet sich im Stolper Weg 42 der Gemarkung Birkenwerder in der Flur 7, FS 16. Es hat eine Fläche von 752 m². Zum Ortszentrum sind es 500 m. Von der Autobahn sind es 2,5 km. Birkenwerder hat einen S-Bahnanschluss nach Berlin, zum Bahnhof sind es nur 5 Minuten mit dem Auto. Birkenwerder liegt in der Bundesrepublik Deutschland, im Süden des Landkreises Oberhavel. Die Gemeinde hat ca. 8.300 Einwohner und wächst aufgrund ihrer Nähe zu Berlin zu einem begehrten, naturnahen Wohnort heran. Durch das Ortszentrum fließt die Briese, die an der Westgrenze von Birkenwerder in die Havel mündet. Über die Hälfte von Birkenwerder besteht aus Waldfläche. Der Ort besitzt drei Seen sowie zahlreiche Wald-, Wander- und Radwege und bietet eine hochwertige Naherholung mit idyllischer Lage im Naturraum. Das Ortsbild wird geprägt durch weitläufige Wohngebiete mit Einfamilienhäusern und Gartengrundstücken. Der Ortskern wird durch das Rathausgebäude, die evangelische Kirche, die Clara-Zetkin-Straße sowie dem Bahnhofsvorplatz bestimmt. Birkenwerder verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Es gibt einen direkten Autobahnanschluss an den Berliner Ring (BAB 10), die B 96 und B 96a queren den Ort. Der Bahnhof Birkenwerder wird von der S-Bahn und der Regionalbahn bedient. Mit drei kommunalen Kitas, einem Betriebskindergarten, mehren Kindertagespflegestellen, einem Hort, der Pestalozzi Grundschule, der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, dem Jugendclub, der Bibliothek und dem Clara-Zetkin-Haus weist Birkenwerder eine breite Bildungslandschaft aus. Durch die ortsansässige Asklepios-Klinik und die Praxen verschiedener Fachärzte werden ideale Voraussetzungen für die medizinische Versorgung geschaffen. Birkenwerder bietet mit der Nähe zur Natur, der sehr guten sozialen Infrastruktur sowie dem attraktiven Vereinsleben einen idealen und lebenswerten Wohnort.
Es wird eine vertragliche Bauverpflichtung vereinbart. Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren ab Vertragsschluss mit einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude zu bebauen. Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken können nur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorbescheides gemäß § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bzw. im Rahmen eines Bauantrags gemäß § 67 BbgBO getroffen werden. Das Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 34 „Niederheide“, der vollumfänglich einzuhalten ist. Die abschließende Beurteilung über die Bebaubarkeit von Grundstücken obliegt hierbei dem Fachbereich Bauordnung des Landkreises Oberhavel als untere Bauaufsichtsbehörde. Es ist ein jährlicher Erbbauzins zu zahlen. Das Baugrundstück wird zum Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot beträgt 11.844,00€/Jahr und entspricht 3,5 % des Bodenrichtwertes (per 01.01.2023). Die Zahlung hat vorzugsweise monatlich zu erfolgen. Der Erbbauzins wird wertgesichert (Erhöhung in Anhängigkeit vom Lebenshaltungskostenindex). Die Laufzeit beträgt 90 Jahre mit Option auf Verlängerung. Ein Ankaufsrecht wird ausgeschlossen. Folgende Unterlagen sind je Bewerber/in einzureichen: • aktuelle Einkommensnachweise / Vermögensnachweise • aktuelle Schufa-Auskunft • Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten Ansprechpartner: Liegenschaftsmanagement, Frau Mewes, Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder. Ihre Fragen zum Grundstück können Sie gern schriftlich per E-Mail an Frau Mewes unter [email protected] oder telefonisch unter 03303-290 114 richten. Gern können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren. Allgemeine Hinweise: Erbbaurechtsgeber ist die Gemeinde Birkenwerder. Für den Erbbaurechtsnehmer fällt keine Maklerprovision an. Die Entscheidung zur Vergabe eines Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Gemeinde Birkenwerder ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Bitte senden Sie Ihr Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot für das Objekt EBP Stolper Weg 42 – Nicht öffnen“ bis zum 30.09.2024 an die Gemeinde Birkenwerder, Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder. Später oder bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet und den Interessenten der Eingang Ihres Gebotes auf dem Postweg bzw. per E-Mail bestätigt. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Formulieren Sie Ihr Gebot bitte ohne Bedingungen. Werden von mehreren Bietern gleichwertige Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Birkenwerder vor, diesen Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern. Nachverhandlungen mit Interessenten sind möglich. Persönliche Angaben der Interessenten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergabe des Grundstücks verwendet. Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.