Bebauungsplan
Nachfolgend finden Sie den städtischen Bebauungsplan mit entsprechenden
Festsetzungen.
Abweichend vom Bebauungsplan wurde die Grundstücksaufteilung in Teilbereichen
geändert.
Dies ist aus dem ebenfalls beiliegenden Ausführungsplan ersichtlich.
Die im städtischen Bebauungsplan aufgeführten Doppelhaus-Parzellen an der
Lärmschutzwand (mit der Nummer 31 bis einschließlich Nummer 40 gekennzeichnet)
wurden umgewandelt in Einfamilienhaus-Parzellen.
Die im städtischen Bebauungsplan mit Nummer 17 bis einschließlich Nummer 21
gekennzeichneten Grundstücksflächen werden von unserer Gesellschaft mit
Doppelhaushälften bebaut und schlüsselfertig veräußert.
Bei den Parzellen 1–9 ist eine Satteldachbebauung vorgesehen, bei alle anderen eine Flach- bzw. Pultdachbebauung.
Im Planbereich „D“ (an der Lärmschutzwand) ist auch eine eingeschossige Bauweise
möglich.
Alle in den Plänen eingezeichneten Gebäude- bzw. Garagensymbole stellen lediglich
Gestaltungsbeispiele dar. Die Bebauung muss aber innerhalb der blau
eingezeichneten Baugrenzen erfolgen. Nähere Details hierzu erteilt Ihnen das Bauamt
Amberg.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang noch darauf, dass auch die
Möglichkeit besteht eine Bauparzelle im sog. Erbbaurecht zu erhalten. Der
Erbpachtzins beträgt 2,95% vom Grundstückswert pro Jahr.
Zusatzinformation
Die Kaufpreise der weiteren Grundstücke können Sie der beiliegenden Preisliste
entnehmen.