Baugrundstück 3.330 m² in Lünen Süd mit eingeschossigem Altbestand und Erschließung von 2 Straßen/Seiten!

44532 Lünen

595.000,00 €
Kaufpreis
3.330 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
44532 Lünen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
3.330 m2
Immobilienwert
Online-ID
e7e5d9e7-756b-4391-84c7-140336128a26
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
595.000,00 €

Das zum Verkauf stehende Grundstück kommt aus familärem Altbestand, ist ca. 3.330 m² groß und wurde vormals teils als Garten, teils als Wohngebäude und teils als Büro/Druckerei genutzt.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Bauland gekennzeichnet, es besteht aber kein B-Plan, deshalb ist eine Bebauung nach §34 BauGB in Abstimmung mit der Stadt Lünen als Nachverdichtung möglich.
Das bestehende eingeschossige Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten diente früher als Gastarbeiterunterkunft, ist baufällig und bereits geräumt.
Ein geringer Flächenteil (ca. 200 m²) wurde zuletzt als Büro genutzt (vormals Druckerei), hier besteht (lediglich auf Grund der damaligen Nutzung) ein nicht verifizierter Altlastenverdacht seitens der Stadt Lünen. Ansonsten bestehen laut Auskunft keine Alt- oder Baulasten.
Der größte Teil des Grundstücks wurde seit Jahrzehnten als hausnahes Gartenland genutzt. Das Grundstück ist eben und von 2 Straßen aus erschlossen.
Die umliegende Bebauung ist durch Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und öffentliche Einrichtungen geprägt. Der Bodenrichtwert beträgt 245 € / m² und ist als Mischgebiet-/Mehrgeschossig unter der Bodenrichtwertnummer 8205 ausgewiesen.

Lage

Das Grundstück liegt in zentraler Lage von Lünen-Süd in Nähe der Jägerstraße.
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Ärzte liegen in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Anbindung ist als sehr gut zu bezeichnen. Dortmund ist über die B236 mit dem Auto schnell zu erreichen und auch Freizeitmöglichkeiten liegen in unmittelbarer Umgebung (Seepark-Lünen, Lippe-Park, Kanal).

Sonstiges

Besichtigungstermine Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache und in unserem Beisein möglich, Die aufstehenden Gebäude sind abrissreif und nicht mehr bewohnbar, deshalb ist auch kein Energieausweis bei dem Verkauf gesetzlich gefordert.