Wohnbaugrundstück mit einer Fläche von ca. 1000 m². Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und ist teilerschlossen bzw. problemlos zu erschließen. Die Bebauung ist innerhalb der Festsetzungen des § 34 BauG zulässig. Es besteht keinerlei Bauzwang.
Das Grundstück liegt in Ortsrandlage mit unmittelbaren Anschluß an die Bundesstraße 303. Grundschule, Kindergarten und Hort liegen ca. 350 m entfernt. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Lebensmittelmärkte und ein Autobahn-Anschluß an die A 9 (München - Berlin) erreicht man nach ca. 2 Kilometern.
Besichtigungstermine Nach Vereinbarung. Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit