Allgemein:
Das Baugrundstück in Falkensee ist ca. 1.281 Quadratmeter groß und liegt in direkter Nähe zu Berlin. Es ist geeignet für den Bau eines Einfamilienhauses mit Terrasse und Garten.
Baugenehmigung und Bauvorhaben:
Ein bereits genehmigtes Bauvorhaben für eine Gesamtgrundfläche von etwa 180 Quadratmetern ist vorhanden und bietet individuelle Bebauungsmöglichkeiten. Zusätzlich können eine Zufahrt und angrenzende PKW-Parkplätze eingerichtet werden.
Weitere Informationen zur Bebauung des Grundstückes nach Anfrage.
Das Grundstück befindet sich am Königsgraben in Falkensee, einer Stadt an der Berliner Stadtgrenze im Osten des Havellandes. Es liegt ruhig in einer wenig befahrenden Sackgasse zwischen zwei Einfamilienhäusern in einer Siedlung mitten im Grünen. Die Flächen entlang des Königsgrabens sowie die umliegenden Wiesen und Wälder bieten sich für Freizeitaktivitäten in der Natur an. Ferner gibt es mit Falkenhagener See und Neuem See zwei schöne Seengebiete. Falkensee verfügt über eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Sportanlagen. Zudem sind die Einkaufsmöglichkeiten der angrenzenden Gemeinde Dallgow-Döberitz schnell zu erreichen. Bis zum Einkaufszentrum Havelpark Dallgow sind es nur sieben Minuten mit dem Auto. Ferner gibt es eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr in Richtung Berlin und Potsdam. Die nächste Bushaltestelle (Linie 655) liegt nur wenige Schritte entfernt. Der Bahnhof Falkensee bietet unter anderem Zugang zu den Regionalverkehrsverbindungen RE 2, RE 8, RE 10 und RE 14. Bis zur Altstadt Berlin-Spandau sind es rund zehn Fahrminuten, bis in die Berliner Innenstadt rund 30 Autominuten.
Sonstiges Wir bieten das Grundstück im qualifizierten Alleinauftrag an. Die Provision für den Käufer beträgt 7,14% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises und ist für den Käufer mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die vermittelnde und/oder nachweisende Bergen Real Estate GbR und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.