Baugrundstück für Einfamilienhaus

39307 Genthin

37.500,00 €
Kaufpreis
1.230 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
39307 Genthin
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.230 m2
Immobilienwert
Online-ID
7700c213-f7ee-45cb-9bb0-7b43e296e6c5
Kauf­preis
37.500,00 €
Preis pro m²
30,00 €

Bauen Sie Ihr eigenes Haus, wie es Ihnen gefällt auf diesem charmanten Grundstück am Dorfrand.
Vom Wohnzimmer können Sie auf die Felder blicken und haben vor der Tür das alte Parktor zum Schloss Parchen im Blick.
Die Strasse vor dem Haus ist als Sackgasse nur für die Anwohner benutzbar und als charmante alte Dorfstrasse von schönen Häusern gesäumt.

Das Grundstück verfügt über eine Breite von ca.19m und Länge von ca. 65m.
Die Masse sind vermessungstechnisch zu prüfen und dem Sachsen Anhalt Viewer/ Geodatenportal entnommen.

Die Bebauung muss sich der Nachbarbebauung einfügen und kann sogar als Grenzbebauung ausgeführt werden.
Für die Bebaubarkeit muss eine Auskunft von der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Die Grösse des Grundstückes ist gemäss dem beiligenden Plan grob eingeschätzt und kann vor Ort mit dem Eigentümer noch abgestimmt werden.

Lage

Genthin liegt östlich der Elbe zwischen Berlin und Magdeburg am Elbe-Havel-Kanal. Die Stadt lag ursprünglich an der Stremme, deren Oberlauf in dem zwischen 1743 und 1745 gebauten Plauer Kanal aufging.

Der Ort Parchen hat ein kleines Schloss, dass liebevoll durch den Schlossverein betreut wird. Im Schloss Parchen sind Räume geschaffen worden, in denen die Besucher etwas über das Leben des Landadels aus unserer Region, Schwerpunkt Familie von Byern erfahren. Im Schloss selbst befindet sich eine kleine Ausstellung zur Ritterschaft und zum Sachsenspiegel, die noch erweitert wird.

Lt. Wikipedia

Sonstiges

Sonstiges Courtage
Die Courtage wird vom Verkäufer als Innenprovision übernommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen auskunftsbefugten Dritten erteilten Auskünfte erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ein Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis, des für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsverlangens zustande.
3. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Stichworte Lage im Ort