Das erschlossene Baugrundstück (im Lageplan Flurst. 67/8) liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung der Gemeinde Martfeld. Ein Bebauungsplan existiert danach für diese Fläche nicht. Die Bebauung richtet sich nach Art und Weise der Bebauung in der Nachbarschaft. Die Baufläche kann demnach mit einem Einzelhaus, aber auch mit einem Doppelhaus bebaut werden. Voraussetzung ist, das für das Gebäude nur eine Zufahrt von der öffentlichen Straße geschaffen wird. Der rückwärtige Bereich, also die Fläche im Anschluss an Ihren Garten ist landwirtschaftlich geprägt und darf nicht bebaut werden. Eine Bebauung mit einem Wohnhaus mit teilgewerblicher Nutzung ist möglich muss im Einzelfall aber mit der Baubehörde abgestimmt werden.
- Bebauung nach den Bedingungen der Innenbereichssatzung der Gemeinde
- Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz muss noch erfolgen. Hier fallen Kosten in Höhe von € 4,09/m² bei eingeschossiger und € 5,08/m² bei zweigeschossiger Bebauung an. Ferner fallen Kosten für weitere Versorgungsleitungen an.
- Baulasten für das Grundstück sind nach § 81 der Niedersächsischen Bauordnung nicht eingetragen
- an der östlichen Grenzen ist über eine Breite von vier Metern ein Wegerecht für die dahinter liegende landwirtschaftliche Fläche eingetragen, die aber zur Zeit nicht genutzt wird
Gemeinde Martfeld mit 2818 Einwohnern liegt nah an der Grenze zum Landkreis Verden und hat eine ganz eigene Ortsstruktur.
Der interessierte Neubürger findet hier, interessante Baugrundstücke. Schule und Kindergärten, Schwimmhalle , Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und die allgemeine Infrastruktur machen die Entscheidung für Martfeld einfach.
Die Gemeinde Martfeld umfasst eine Fläche von 35,6 qkm und ist seit 1821 selbstständig. Durch die Verwaltungsreform 1974 ist Martfeld Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.
1884 wird Martfeld an den neu gebildeten Kreis Hoya gelegt.
Der dynamisch-positive Entwicklungsverlauf, den die Gemeinde Martfeld in den letzten Jahren aufweist, ist auf einen rührigen Einzelhandel, einer vielfältigen Gastronomie, gewerblicher Ansiedlungen und der Ausweisung von Neubaugebieten, verbunden mit einer intakten Infrastruktur, zurückzuführen.
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2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
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GF:Roland Hustert, Volker Goldbeck
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
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Stichworte
Bundesland: Niedersachsen