Baugrundstück
Wenig befahrene Nebenstraße
Bebaubarkeit
Bauland gem. § 30 BauGB
Zulässige Grundfläche 160 m²
Traufhöhe bis zu 4 m, Firsthöhe bis zu 10 m
Erschließung
Die Leitungen für Trink- und Schmutzwasser, Erdgas, Strom und Telefon liegen an der Straße an.