Erholungsgrundstück zur Bebauung mit einem Wochenendhaus mit bis zu 30 m² Grundfläche
Ruhige Nebenstraße an Südrand der Villenkolonie unweit des Teltowkanals
Bebaubarkeit
Bauland gem. § 30 BauGB
Der Bebauungsplan sieht die Nutzung für Erholungszwecke und zur Freizeitgestaltung vor und erlaubt die Errichtung eines eingeschossigen Gartenhauses mit bis zu 30 m² Grundfläche.
Erschließung
Die Leitungen für Trinkwasser und Strom liegen am Grundstück an.