Ideal für Investoren, Kapitalanleger oder Bauträger!
Dieses erschlossene Grundstück ist als Bauprojekt für ein Zweifamilienhaus und ein Doppelhaus mit insgesamt 7 Stellplätzen geeignet. Eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2019 liegt für o.g. Bauvorhaben vor. Diese muss erneuert werden.
Das Grundstück ist bebaubar nach der Nachbarbebauung (§34BauGB) und abrissfrei.
Somit kann es nach Kauf und Erneuerung der Baugenehmigung umgehend bebaut werden.
Vorliegende Unterlagen:
- Baugenehmigung und Abrissgenehmigung aus 2019 (abgelaufen)
- Statik, Brandschutz-, Wärme-, Schallnachweis
- Entwässerungskonzept
- Bodengutachten
Flächen:
- Wohnfläche: ca. 654 m²
- Nutzfläche: ca. 196 m²
- Grundstücksgröße: 929 m²
Mögliche Bebauung:
Zweifamilienhaus:
- 3 Stellplätze
- 2 Maisonette-Wohnungen/ je 5 Zimmer
Doppelhaus:
- 4 Stellplätze
- 2 Doppelhaushälften/ je ca. 177 qm
Überzeugen Sie sich gerne bei einem Besichtigungstermin von den Vorzügen dieses Grundstücks.
Bergen-Enkheim liegt im Osten der Stadt Frankfurt.
Der Stadtteil hat eine gute Anbindung an umliegende Orte.
Er verbindet die Nähe zur Großstadt mit einem schönen, ländlichen Ambiente.
Bergen-Enkenheim bietet neben der hervorragenden Anbindung und der Nähe zur Natur zusätzlich eine gute Infrastruktur, die allen alltäglichen Bedürfnissen gerecht wird. Neben Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften lässt auch das Angebot an Schulen und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Sportvereinen, nicht zu wünschen übrig.
Der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut. Mit diesem erreicht man in unter 20 Minuten die Innenstadt von Frankfurt (U-Bahn). Umliegende Städte wie Offenbach und Bad Vilbel sind ebenfalls gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Auch der Flughafen sowie die A66 Richtung Hanau befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Mehr Infos finden Sie unter: https://frankfurt.de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtteile/bergen-enkheim
Sonstiges
Dies ist nur eines unserer Objekte. Auf unserer eigenen Homepage unter www.neumann-immobilien.de haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in alle unsere Angebote zu nehmen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Info zum Geldwäschegesetz (GWG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d. h., Ausweispapiere zu kopieren bzw. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Stichworte
Gesamtfläche: 929,00 m²