Baugrundstück Hohen Neuendorf / OT Bergfelde

16562 Hohen Neuendorf

318.500,00 €
Kaufpreis
794 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
16562 Hohen Neuendorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
794 m2
Immobilienwert
Online-ID
72264507-5a6f-4e69-8c04-4b56a9be2b4d
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
318.500,00 €

Bei dem Grundstück handelt es sich um reines Wohnbauland mit einem Abrissgebäude. Aufgrund der Größe des Grundstückes ist es gut geeignet zur Errichtung eines Einfamilienhauses oder auch eines Doppelhauses.

Derzeit wird das Grundstück nicht genutzt, aber es wird trotzdem gepflegt und ist nicht verwildert. Man findet im Gartenbereich eine Vielzahl von Bepflanzungen die möglichweise mit in die neue Gartengestaltung übernommen werden können.

Aufbauten:
Das aufstehende ehemalige Wohngebäude wurde nach dem Krieg immer wieder erweitert und umgebaut. Der bautechnische Zustand lässt eine Nutzung als Wohngebäude nicht mehr zu. Wir empfehlen daher einen Abriss des Gebäudes. Ebenfalls befindet auch noch eine massiv gebaute Garage auf dem Grundstück. Sie steht direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück und kann eventuell als zukünftiger Kellerersatzraum oder sonstiges Nebengelass genutzt werden. Auf jeden Fall wäre es für der Bauphase eine willkommene Abstell- und Lagermöglichkeit. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Lage

Zur Mikrolage:
Das Grundstück befindet sich in einem geschlossenen Wohngebiet mit überwiegend Einfamilienhausbebauung. Das zum Verkauf stehende Grundstück besteht aus einem Flurstück. Das Grundstück ist komplett angelegt. Die Straße vor dem Grundstück befindet sich in einem sehr guten Zustand. Das Grundstück selbst liegt direkt an der Straße und alle Medien liegen an der Straße an oder befinden sich schon auf dem Grundstück.

Sonstiges

Bebaubarkeit Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit Besichtigungstermine Besichtigungstermine können kurzfristig unter der nachfolgend genannten Funknummer oder der E-Mail-Adresse abgestimmt werden:

T: +49 (0)173 2073245
[email protected] Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
BBGB Brandenburgisch Grund und Bau GmbH
Florastraße 64
16552 Mühlenbecker Land (Ortsteil Schildow)
Handelsregister: HRB 12728 NP, Registergericht: Neuruppin
vertreten durch den Geschäftsführer: Edgar Lehmann
Kontakt :
Telefon: +49 (0)33056 781221
Telefax: +49 (0)33056 80933
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE327015524
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Die Gewerbeanmeldung nach §34c Absatz 1 Satz 1 GewO wurde am 05.11.2019 durch Gemeinde Mühlenbecker Land erteilt.
Aufsichtsbehörde:
Gemeinde Mühlenbecker Land

Liebenwalder Straße 1

16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck

http://www.muehlenbecker-land.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Edgar Lehmann, Breite Str. 5, 16552 Schildow

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Personen informiert, deren Daten erhoben worden sind. Die Dauer der Speicherung erfolgt bis
längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten
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unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen
gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.
Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?
Dies ist der Fall, wenn
- die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
- der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
- eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.
Wann findet Ihr Recht auf „Vergessen werden“ keine Anwendung?
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oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
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Daten zu löschen. DasTransparenzregister Mit einer Änderung im Geldwäschegesetz (GWG) wurde im Juni 2017 das elektronische Transparenzregister neu eingeführt.
Gleichartige Register werden auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten geführt. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt
miteinander vernetzt werden.
Durch das Register soll es Behörden, den nach § 2 GwG verpflichteten und sonstigen Personen mit berechtigtem Interesse
möglich sein, Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Gesellschaften sowie von bestimmten
Trusts und Stiftungen zu erhalten. Nach § 3 Abs. 2 GwG sind das Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der
Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle oder
beherrschenden Einfluss ausüben.
Nach § 19 GwG sind von den wirtschaftlich Berechtigten Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des
wirtschaftlichen Interesses sowie in bestimmten Fällen die Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Woraus die Stellung als
wirtschaftlich Berechtigter folgt, muss durch die Angabe zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ersichtlich sein, z.B.
grundsätzlich durch die Beteiligung und die Höhe der Kapitalanteile oder Stimmrechte, die Ausübung von Kontrolle auf sonstige
Weise (Verträge) oder die Funktion als gesetzlicher Vertreter, geschäftsführender Gesellschafter oder Partner.
Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen
Registern oder Quellen ergeben – soweit die Dokumente dort elektronisch abrufbar sind (Mitteilungsfiktion). Dies wird
regelmäßig bei aktuellen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister der Fall sein. Ist für
eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) eine Gesellschafterliste oder ein entsprechend dienender Gesellschaftervertrag
hinterlegt, entfällt die Meldepflicht ebenfalls.
Ergibt sich aber aus den Registern nicht, woraus die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt, so ist eine gesonderte Angabe
hierzu zwingend erforderlich. Insofern ist jedem Betroffenen anzuraten, individuell zu prüfen, ob sich seine wirtschaftliche
Berechtigung bereits ausreichend aus den Registern ergibt.
Bestehen Zweifel, ob die Mitteilungspflichten schon durch die in anderen Registern veröffentlichten Informationen erfüllt sind,
können Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister gemeldet werden. Allerdings ist dann diese
Mitteilung bei Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten bzw. der Informationen über diesen stets zu aktualisieren, auch wenn
sich diese Änderungen aus anderen Registern ergeben.
Die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften hat die nötigen Informationen, um solche Änderungen zu ermitteln und an
das Transparenzregister elektronisch zu übermitteln. Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten werden mit Bußgeldern bis zu
150.000 € geahndet, § 56 GwG.
Für die Führung des Transparenzregisters werden Gebühren gegenüber den juristischen Personen und eingetragenen
Personengesellschaften erhoben. Auch für die Einsichtnahme werden Gebühren und Auslagen erhoben, § 24 GwG.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Transparenzregisters.

Kontakt
Stefan Heiden
Leiter
Recht und Steuern
0335 5621-1420
0335 5621-441422 (Fax)
[email protected]
Weitere Informationen
Internetseite des Transparenzregisters
(Link: https://www.transparenzregister.de)

Kontaktinformationen
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Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5621-1111
E-Mail: [email protected]
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Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Oranienburg.
Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit