Die Marktgemeinde Manching liegt an der Autobahn (A9) zwischen München und Nürnberg. Das Objekt selbst liegt im Ortszentrum. Alle, für das tägliche Leben notwendigen Geschäfte, Supermärkte (auch Discounter) sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Das gleiche gilt für Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten und Sportstätten, wie z.B. das Hallenband der Marktgemeinde Manching.
Durch den direkten Autobahnanschluss sind die bayerischen Großstätte, München und Nürnberg, in weniger als einer Stunde mit dem Auto erreichbar. Zudem liegt Manching im Bereich des Ingolstädter Nahverkehrs (INVG) mit direkter Busverbindung zum Ingolstädter Hauptbahnhof.
Das Gewerbegebiet Ingolstadt Ost (Manchinger Straße / Eriagstraße) mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Märkten (Baumärkte, Media, Kfz, Fastfood-Gastro) ist in ca. fünf Auto-Minuten erreichbar.
Die größten Arbeitgeber in der Region sind die Audi AG (Entfernung ca. 12 KM) und die Airbus Defence and Space GmbH (Entfernung ca. 4 KM). Zudem entsteht in ca. 5 KM Entfernung (direkt zwischen dem Audi Sportpark des FC Ingolstadt und der Donau) der Technologiepark IN-Campus für Zukunftsprojekte der Audi AG auf einer Fläche von ca. 75 Hektar.
Objektdaten
Der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei 735,00 EUR pro QM (Manching / Ortsmitte). Zuzüglich zum Kaufpreis ist ein Aufwand von ca. 65.000 EUR netto zzgl. MwSt für Räumung, Abriss und Rodung einzuplanen (Pauschalangebot liegt vor).
Es handelt sich um ein Eckgrundstück mit zwei Straßenanschlüssen in 85077 Manching, Ecke Ankoferstraße 1 und Schanzenweg 2 - Flurnummern 521/2 und 522/3 (Grundbuch: AG Pfaffenhofen a.d. Ilm, Gemarkung Manching, Band 86, Blatt 4252).
Bebauung
- Genehmigter Vorbescheid (LA PAF vom 24.06.2024)
- Gültigkeit: 3 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
- Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit je 6 WE und Tiefgarage
- Erdgeschoss / Obergeschoss / Dachgeschoss (Penthouse)
- Wohnfläche gesamt: ca. 900 QM
- Alternativ ist auch die Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäuser möglich
- Zahlreiche Möglichkeiten der Grundstücksteilung
Sonstiges
Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen von Makler nur beantwortet werden, wenn konkretes Kaufinteresse eines Bestandskunden vorhanden ist. Der Abschluss von Vermarktungsverträgen jeder Art wird grundsätzlich abgelehnt. Das Angebot ist in jeder Hinsicht freibleibend (Änderungen / Irrtümer vorbehalten).