Baugrundstück in Bann zu verkaufen, voll erschlossen - sofort bebaubar

66851 Bann

175.000,00 €
Kaufpreis
696 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
66851 Bann
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
696 m2
Immobilienwert
Online-ID
277b448f-ac48-4f2e-8a00-697de784432d
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
175.000,00 €

Baugrundstück in Bann zu verkaufen

Grundstücksgröße: 696 m²
Preis: 175.000 EUR

Sämtliche Anliegerkosten sind gezahlt.
Grundstück ist in ruhiger Lage und sofort bebaubar.

Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.

Wir danken für Ihr Verständnis

JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!!

Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung!
Werner Näth - 0171 477 50 48


ACHTUNG TIPPGEBER!

Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt?

Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen!

Sprechen Sie uns an!

Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.

Lage

Das ruhig gelegene Örtchen Bann gehört zur Verbandsgemeinde
Landstuhl und liegt am Rande des Pfälzerwaldes, ca 13 km
südwestlich von Kaiserslautern.
Die Gemeinde ist durch die A 62 (Anschlussstelle Bann) an das
Autobahnnetz angebunden.
Ärzte, Kindergarten, Grundschule, Friseur, Bäckerei, Metzgerei
sowie Discounter sind im Ort vorhanden.
Entfernungen:
Saarbrücken: ca 60 km
Frankfurt Flughafen: ca 130 km
Pirmasens: ca 28 km
Ramstein Air Base: ca 10 km
LRMC ( US Hospital ): 6,5 km
Landstuhl: ca 6 km
Homburg: ca 30 km
Kaiserslautern: ca 13 km

Sonstiges

Provisionshinweis 3,57% inklusive 19% MwSt.
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Sonstiges Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages.

Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.

Wir danken für Ihr Verständnis

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr


Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.

Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.

Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.