Das in einer sehr ruhigen Gegend gelegene Grundstück diente bisher als Freizeitgrundstück. Nun kann es in ein Wohngrundstück gewandelt werden und nach § 34 (Wie Nachbarbebauung) bebaut werden.
Das ehem. Freizeit-/ Gartenhäuschen müsste hierzu noch entfernt werden.
Zur Wandlung in ein Wohngrundstück muss eine "Feuerwehr Stellfläche" Straßenseitig hergestellt werden, was jedoch ohne Probleme möglich ist.
Strom, Telefon, Stadtwasser und Kanalisation befinden sich auf dem Grundstück, Gas liegt in der Straße.
Sonstiges
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Irrtum und Fehler vorbehalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.