Engel & Völkers präsentiert Ihnen mit diesem exklusiven Angebot zwei zusammengehörige Grundstücke in bevorzugter Lage von Lechbruck. Auf insgesamt 950 m² können Sie sich im östlichen Ortsteil den Traum eines eigenen Baugrundstückes mit Berg- und Seeblick verwirklichen
-821 m² Baugrund
-129 m² Gartengrundstück
-Bebauungsplan vorhanden
-GFZ bis 0,35
-2 Vollgeschosse möglich
-Erschlossen
-Einzelhaus oder Doppelhaus möglich
-Allgemeines Wohngebiet
-Satteldach mit 20 bis 24° Dachneigung
-Kein Hochwassergebiet
Lechbruck am See ist eine 21 Gemeindeteile umfassende Gemeinde im Regierungsbezirk Schwaben mit rund 2.750 Einwohnern. Auf einer Höhe von 737 m ü. NHN erstreckt sich Lechbruck im wunderschönen Ostallgäu entlang des westlichen Lechufers zwischen Füssen, Marktoberdorf und Schongau. Bildungseinrichtungen sind in Form einer Volksschule und einem örtlichen Kindergarten vorhanden, weshalb Lechbruck für Familien mit Kindern äußerst attraktiv ist. Für die Deckung des täglichen Bedarfs sorgt die hervorragende Nahversorgung mit mehreren Einkaufsmöglichkeiten, wie einem V-Markt, einem Netto einem Lidl sowie einer Apotheke. Die zahlreichen Freizeitangebote der Gemeinde lassen ebenfalls keine Wünsche offen: Lechbruck bietet einen Minigolfplatz, einen Eis- und Motorsportverein für die Sportbegeisterten sowie einen Musikverein für die Musiker unter Ihnen.
Widerrufsrecht
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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
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Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
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Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der
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Ende Widerrufsbelehrung
Geldwäsche
Als Immobilienmakler (GbR), sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.