Baugrundstück in Top-Lage, Sackgasse auf dem Triller

66119 Saarbrücken

390.000,00 €
Kaufpreis
780 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
66119 Saarbrücken
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
780 m2
Immobilienwert
Online-ID
ab790fd9-dfd1-46da-850a-434bf5925b1f
Kauf­preis
390.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Bei diesem Baugrundstück handelt es sich um eines der letzten verfügbaren Grundstücke in wirklicher Premium-Lage auf dem Saarbrücker Triller.

Innerhalb einer Sackgasse, zurückgesetzt von der Straße, haben Sie hier als Privatperson die Möglichkeit, ein großzügiges Familiendomiziel zu erbauen.

Alternativ besteht für den Projektentwickler oder Investor die Option, auf dieser Fläche ein Mehrfamilienhaus entstehen zu lassen. In einer weiteren Anzeige bieten wir diese Möglichkeit als projektierten Neubau an.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Bitte übermitteln Sie uns dabei Ihre vollständigen Kontaktdaten inkl. Angabe
einer Telefonnummer.

Ausstattung

Bereits projektiert
Baugenehmigung für ein 4-Parteien-Haus besteht
Bebaubar nach §34b BauGB

Lage

Das angebotene Grundstück befindet sich innerhalb einer Sackgasse, zurückgesetzt von der Straße.

Der Triller selbst gehört nachhaltig zu den besten und bevorzugten Wohnlagen der saarländischen Landeshauptstadt.

Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Innenstadt ist mit zahlreichen Anschlüssen an den ÖPNV oder mit dem eigenen Fahrzeug in wenigen Minuten erreichbar. Eine intakte Infrastruktur ist aber auch innerhalb des Ortsteils vorhanden.

Die Autobahnanschlüsse nach Frankreich oder in Fahrtrichtung Mannheim oder zur A620 im City-Ring sind ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar.

Sonstiges

Sonstiges Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Informationen zum Objekt sowie für Besichtigungen, auch Samstags oder am frühen Abend, zur Verfügung.

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihren vollständigen Kontaktdaten.

Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

Hinweis zum Energieausweis:

Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.