Baugrundstück mit 20 m Straßenfront für Ihr freistehendes Einfamilienhaus!

41066 Mönchengladbach

370.000,00 €
Kaufpreis
1.048 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
41066 Mönchengladbach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.048 m2
Immobilienwert
Online-ID
e9916aac-6708-4051-b465-089e44f087d3
Kauf­preis
370.000,00 €
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
Garage
Baujahr
1973
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Dieses Wohnbaugrundstück wurde bisher als Garten genutzt. Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die mögliche Bebauung nach den Vorgaben des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das heißt, die Bebauung hat in Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung zu erfolgen.

Gemäß der Anliegerbescheinigung vom 03.07.2024 gilt die vorgenannte Erschließungsanlage als fertige Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts. Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. Sofern in der o.g. Erschließungsanlage straßenbauliche Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, fallen hierfür Beiträge nach § 8 KAG/NW an. Einmalige Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG/NW fallen nicht mehr an.

Lassen Sie Sich bei einer Besichtigung vor Ort überzeugen!

Ausstattung

- Objektart: Baugrundstück
- Amtl. Bezeichnung: Flur 033, Flurstück 603
- Grundstücksgröße: 1.048 m²
- Straßenfront: ca. 20 m
- Ausrichtung: Nordost

Lage

Ruhig gelegen in einem familienfreundlichen Wohnumfeld. Dieses Baugrundstück befindet sich im Ortsteil "Bettrath-Hoven". Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen Sie in nur wenigen Geh- bzw. Fahrminuten.

Sonstiges

Courtage Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages ist im Falle des Erwerbs ein Honorar zu zahlen; der auf den Käufer entfallende Anteil beträgt 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer. Dieses Honorar ist fällig und zahlbar mit Zustandekommen des Kaufvertrages. Sonstige Angaben + Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.