Der rd. 500 m² große Grundstücksanteil (WEG Teilung) ist zurzeit noch bebaut mit einem
kleinen, einfach ausgestatteten Flachdachbungalow (WE.-Nr. 1) ohne Keller der 1966 an eine kleine Doppelhaushälfte ( WE-Nr. 2) angebaut wurde. Die beiden Einheiten wurden 1981 durch Teilungserklärung in zwei separate Wohnungseigentumseinheiten mit Sondernutzungsrechten am Grundstück geteilt. Der Grundstücksanteil kann nach § 34 BauGB neu überplant werden. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus vor. Die Abrisskosten des Altbestandes gehen zu Lasten des Käufers.
Elmshorn liegt ca. 30 km nordwestlich von Hamburg und hat rund 50.000 Einwohner. Die Krückau fließt durch die Stadt und prägt das Bild. Neben dem Krückaupark ist innerstädtisch der Steindammpark gelegen, der Liether Wald grenzt an den Stadtrand im Süden. In Elmshorn sind neben allen Regelschulen die Leibniz-Privatschule, eine Wirtschaftsakademie, die Nordakademie sowie eine Waldorfschule vorhanden. Die Stadt bietet außerdem ein umfangreiches Angebot an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Freizeitaktivitäten sowie Ärzte und Apotheken.
Stichworte Bundesland: Schleswig-Holstein