Das Grundstück liegt in Top-Lage in Raubling. Es befindet sich ein zum Abriss vorgesehener Altbau von 1955 auf dem Grundstück. Es existiert kein Bebauungsplan, daher ist es bebaubar nach § 34 Bay.Bay.GB. Umgebungsbebauung. In der Umgebung befinden sich hauptsächlich Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser. Dachformen sind in verschiedensten Varianten zu finden. Einer Bebauung mit einem Einfamilienhaus steht nichts im Wege, eine andere Bebauung muss zuvor geklärt werden. Das Grundstück wurde erst vor kurzem geteilt, eine befestigte Abtrennung zum abgetrennten Grundstück ist nicht vorhanden.
Die Terrasse sowie der Balkon des bisherigen Hauses waren perfekt auf das Alpenpanorama ausgelegt. Sollten Sie für Job oder Freizeit auf die Autobahn angewiesen sein, ist diese in wenigen Minuten erreichbar. Trotz dieser geringen Distanz ist die Autobahn akustisch auf dem Grundstück nicht wahrnehmbar.
Die Wohnstruktur ist kleinstädtisch geprägt. Es überwiegen Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Objekte. Die Gewerbestruktur ist sehr ausgeprägt. Raubling bezeichnet sich als moderne Handels-, Handwerks- und Industriegemeinde. Einkaufsmöglichkeiten, sowie Schule und Ärzte sind gut zu Fuß erreichbar. Der Bahnhof befindet sich auch in Gehreichweite. Durch die sehr gute Anbindung an die A8 (2,5 km, aber nicht hörbar) sind Sie in Windeseile in den Bergen oder in der nächsten Stadt (Rosenheim 9 km). Nach München benötigt man ca. 45 Minuten, ebenso nach Salzburg. Durch die ländliche Lage dominieren beim Freizeitwert die Angebote von Natur und Landschaft. Ein besonderes Naturschutzgebiet stellt das 650 ha große Hochmoor dar (Sterntaler Filze), welches als Erlebnis- und Bildungszentrum ausgebaut wurde. Da Sie hier die Berge vor der Haustür haben, bieten sich ausgelassene Bergtouren sowie diverse Bergseen als Freizeitmöglichkeit an.
Sonstiges
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