Dieses Grundstück ist zentral in der Ortschaft gelegen. Die Bebauung mit einem Einfamilienhaus scheint durchaus genehmigungsfähig, eine Innenbereichssatzung ist vorhanden. Inwiefern evtl. 2 Bauten entstehen können, sollte mittels Bauvoranfrage mit dem zuständigen Landkreis geklärt werden. Ein kleiner Teil des Grundstücks ist mit einer Baulast belastet. Die Breite des Grundstücks ist etwa 20 Meter, die in der Innenbereissatzung liegende Tiefe etwa 66 Meter. Die weitere Fläche ist Grünland.
bebaubarer Teil etwa 1.336 m², verkehrstechnisch erschlossen, Schmutzwasserkanal vorhanden