Baugrundstück mit positiven Baubescheid für einen Winkelbungalow ( Bauträgerfrei )

23972 Dorf Mecklenburg

110.000,00 €
Kaufpreis
1.230 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
23972 Dorf Mecklenburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.230 m2
Immobilienwert
Online-ID
ed2b20f8-f6ec-4aae-8848-a00c18885332
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
110.000,00 €

Dieses im Ortskern von Dorf Mecklenburg gelegene Grundstück hat alle
wichtigen Versorgungsleitungen anliegen. Ein Carport für zwei PKW sowie zwei Zufahrten aus der Bahnhofstraße sind dort vorhanden. Auf dem gepflegten Grundstück befindet sich ein vielfältiger Obstbaumbestand.
Für dieses Grundstück liegt ein positiver Baubescheid vom 01.02.2023 für die Errichtung eines Winkelbungalows mit ca. 125 m² Wohnfläche, mit Ausbaureserve und ohne Bauträgerbindung vor.
Alle Bauunterlagen, Genehmigungen und Gutachten sind hier vorhanden und man kann zeitnah mit dem Bau beginnen.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Lage

Dorf Mecklenburg ist Amtssitz vom Amt Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen und liegt 6 Km
südlich vor der Hansestadt Wismar. Eine gute Verkehrsanbindung an die A20 und die
A14 sind hier gegeben. Die Hansestädte Lübeck und Rostock sind in 40 min Fahrzeit
erreichbar. Die Landeshauptstadt Schwerin in 30 min über die B106.
Die Nähe zur Ostsee und Mecklenburger Seenplatte , macht Dorf Mecklenburg zu einem idealen Startpunkt für Naturliebhaber.
In Dorf Mecklenburg gibt es alle Versorgungseinrichtungen, Kitas, Ärzte, Schulen und ein Gymnasium. Eine moderne Sportstätte sowie die freiwillige Feuerwehr sorgen für ein reges Vereinsleben.

Sonstiges

Courtagepassus Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Immobilienteam Ostsee, und ggf. deren Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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