Die Grundstücke sind für Einzelhausbebauung bzw. für Doppelhaushälften geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen.
Der jährliche Erbbauzins beträgt jährlich 8,18 €/qm. Die Grundstücksgrößen und Höhen der Erbbauzinsen sind den beigefügten PDF-Listen zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten von voraussichtlich ca. 250,00 €/qm sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Diese werden nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen für das Gesamtgebiet nach den tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet.
Vergabe Um sich für ein Grundstück zu bewerben, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Bauplatzbewerbungsbogen (als Anlage angefügt). Zu senden ist dieser an Herrn Bernhard Maier, E-Mail: [email protected]. Stichworte Erwerbsart: Erbpacht