Baureifes Gewerbegrundstück mit 8.576 m² in direkter Nähe zum Überseehafen in Rostock-Nienhagen!

18146 Rostock

829.000,00 €
Kaufpreis
8.576 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18146 Rostock
Nutzungsart
Gewerbe
Grundstück
8.576 m2
Immobilienwert
Online-ID
037fb66e-48e3-4a3e-b7af-11a00e8f2aae
Kauf­preis
829.000,00 €

Angeboten wird hier ein Gewerbegrundstück in erster Reihe in unmittelbarer Nähe zum Rostocker Überseehafen.
Das Grundstück befindet sich in einem B-Plan Gebiet und ist voll erschlossen.
Gemäß Bebauungsplan ist eine Projektierung zulässig für: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebs-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
Wohnungen für Aufsicht- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zuzuordnen sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten
Vom Amt für Stadtentwicklung existiert zu dem Nutzungskonzept „temporäres Wohnen" eine positive mündliche Zusage.
Das Grundstück hat eine Größe von 8.576,00 m².

Besichtigungen sind kurzfristig nach Absprache möglich.

Lage

Das Baugrundstück für Gewerbe befindet sich in Nienhagen, einem kleinen Ortsteil v. Rostock, direkt am Rostocker Übersehhafen ca. 10 km von Markgrafenheide und ca. 15 km von Graal-Müritz entfernt. Stündlich fahren Busse im Ort.
Das Stadtzentrum von Rostock ist mit dem Auto von Nienhagen in ca. 15 Minuten erreicht.

Sonstiges

sonstiges

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die ImmoFair Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Auftraggeber / Verkäufer ausdrücklich vor.